Stadtverwaltung
E 5, Rathaus
68159 Mannheim
Auf die sechs Dezernate der Mannheimer Stadtverwaltung verteilen sich insgesamt 19 Fachbereiche, 4 Ämter und 6 Eigenbetriebe. Hinzu kommen zahlreiche Beteiligungen.
Diese genannten Organisationseinheiten definieren sich wie folgt:
- Fachbereich: Organisationseinheit mit einem möglichst in sich abgeschlossenem Geschäftsbereich, d.h. mit Ergebnisverantwortung für bestimmte Zielgruppen und Produktbereiche. Ein Fachbereich wird idealerweise so gebildet, dass die Geschäftsprozesse zur Leistungserbringung möglichst innerhalb des Fachbereiches laufen, was zu einer objektorientierten Ausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation führt und Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten soweit wie möglich vermeidet. Die Größe des Fachbereiches ist so angelegt, dass er hinsichtlich seiner Fach- und Ressourcenverantwortung groß genug ist, um sich selbst auch bei veränderten internen oder externen Anforderungen selbstständig anpassen zu können.
- Amt : „Klassische“ Organisationsform in der öffentlichen Verwaltung. Ämter sind in der Regel kleiner als Fachbereiche und haben oftmals eine weniger prozess- bzw. produktorientierte Struktur.
- Eigenbetrieb: Nach dem Eigenbetriebsgesetz können Gemeinden und Landkreise ihre wirtschaftliche Unternehmen oder sonstige Unternehmen und Einrichtungen, die ganz oder zum Teil aus Entgelten gedeckt werden, als Eigenbetriebe führen. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen geführt (d.h. außerhalb des Haushaltsplanes der Gemeinde/des Landkreises) Besondere Merkmale sind die finanzwirtschaftliche (Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Jahresabschluss) und organisatorische Selbstständigkeit. Handlungsgrundlage für einen Eigenbetrieb ist die Betriebssatzung; Organe sind die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der (Ober-)Bürgermeister.
- Stabsstellen: Sind Einzelpersonen oder kleinere Teams, die außerhalb der Linienorganisation stehen und einer Leitungsfunktion (z.B. Oberbürgermeister) direkt unterstellt sind. Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Zuarbeit dieser übergeordneten Führungskraft, in der Regel ohne eigene Entscheidungsbefugnis.