Ämter, Fachbereiche, Eigenbetriebe

  • Weitere Informationen

    Auf die sechs Dezernate der Mannheimer Stadtverwaltung verteilen sich insgesamt 28 Fachbereiche, 4 Ämter und 6 Eigenbetriebe. Hinzu kommen zahlreiche Beteiligungen.

    Siehe hierzu auch den Dezernatsverteilungsplan als PDF-Datei
    Dezernatsverteilungsplan
    (Stand März 2024)

    Ansprechpartner bei den einzelnen Dienststellen finden Sie unter dem entsprechenden Menüpunkt.

Die verschiedenen Dienstleistungen und Produkte der Stadt Mannheim werden jeweils in entsprechenden Organisationseinheiten erbracht. Je nach Aufgabe wird die für ihren Zweck optimierte Organisationsform gewählt.

Im Folgenden finden Sie die Definitionen der wichtigsten Organisationsformen:

  • Fachbereich: Organisationseinheit mit einem möglichst in sich abgeschlossenem Geschäftsbereich, d.h. mit Ergebnisverantwortung für bestimmte Zielgruppen und Produktbereiche. Ein Fachbereich wird idealerweise so gebildet, dass die Geschäftsprozesse zur Leistungserbringung möglichst innerhalb des Fachbereiches laufen, was zu einer objektorientierten Ausrichtung der Aufbau- und Ablauforganisation führt und Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten soweit wie möglich vermeidet. Die Größe des Fachbereiches ist so angelegt, dass er hinsichtlich seiner Fach- und Ressourcenverantwortung groß genug ist, um sich selbst auch bei veränderten internen oder externen Anforderungen selbstständig anpassen zu können.
  • Amt : “Klassische“ Organisationsform in der öffentlichen Verwaltung. Ämter sind in der Regel kleiner als Fachbereiche und haben oftmals eine weniger prozess- bzw. produktorientierte Struktur.
  • Eigenbetrieb: Nach dem Eigenbetriebsgesetz können Gemeinden und Landkreise ihre wirtschaftliche Unternehmen oder sonstige Unternehmen und Einrichtungen, die ganz oder zum Teil aus Entgelten gedeckt werden, als Eigenbetriebe führen. Sie haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und werden als Sondervermögen geführt (d.h. außerhalb des Haushaltsplanes der Gemeinde/des Landkreises) Besondere Merkmale sind die finanzwirtschaftliche (Wirtschaftsplan, Buchhaltung, Jahresabschluss) und organisatorische Selbstständigkeit. Handlungsgrundlage für einen Eigenbetrieb ist die Betriebssatzung; Organe sind die Betriebsleitung, der Betriebsausschuss, der Gemeinderat und der (Ober-)Bürgermeister.
  • Stabsstellen: Sind Einzelpersonen oder kleinere Teams, die außerhalb der Linienorganisation stehen und einer Leitungsfunktion (z.B. Oberbürgermeister) direkt unterstellt sind. Hauptaufgabe ist die Unterstützung und Zuarbeit dieser übergeordneten Führungskraft, in der Regel ohne eigene Entscheidungsbefugnis.