Neue Allgemeinverfügung zur ASP: Lockerungen in Mannheim

Um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf das Mannheimer Stadtgebiet zu verhindern, wurden die besonders gefährdeten Bereiche an der Grenze zu Hessen umzäunt. Diese Arbeiten sind nun abgeschlossen, wodurch ein ausreichender Schutz besteht. Die Beschränkungen, die zur Eindämmung der ASP getroffen wurden, können in Abstimmung mit dem baden-württembergischen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nun erneut gelockert werden. Hierfür hat die Stadt Mannheim eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am 7. Dezember in Kraft tritt.

Folgende Neuerungen gibt es:
- Ab sofort darf unter Beachtung der entsprechenden Maßnahmen im Mannheimer Stadtgebiet wieder gejagt werden. Ausgenommen hiervon ist im Hinblick auf das Seuchengeschehen im südlichen Hessen nur ein Streifen nördlich der A 6 bis zur Stadtgrenze.
- Auf den Neckarwiesen zwischen der B 44 und der B 38 wurde die Leinenpflicht für Hunde aufgehoben.
- Die Regelungen und Einschränkungen bezüglich des Abbrennens von Feuerwerk werden an Silvester und Neujahr vorübergehend aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ausgesetzt.

Die konsequenten Maßnahmen der vergangenen Monate und die insgesamt breite Akzeptanz hierfür in der Bevölkerung haben eine Ausbreitung nach Baden-Württemberg mit Ausnahme eines Falles bislang erfolgreich verhindert. Die Stadt Mannheim appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Besucherinnen und Besucher, die bestehenden Regeln weiterhin zu beachten.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier zu finden: www.mannheim.de/oeb.
Aktuelle Informationen zur ASP sind auf www.mannheim.de/asp abrufbar.

Pressekontakt – V.i.S.d.P.

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