Waffen- und Messerverbotszone in Mannheim tritt in Kraft
Am heutigen Freitag, 1. Dezember, tritt die Waffen- und Messerverbotszone in Mannheim in Kraft, nachdem die Waffen- und Messerverbotszonenverordnung gestern, 30. November, im Amtsblatt der Stadt Mannheim öffentlich bekannt gemacht wurde. Damit möchten Stadtverwaltung und Polizeipräsidium Mannheim den in den Sommermonaten angestiegenen Fallzahlen von Messerangriffen entgegenwirken und das Sicherheitsgefühl langfristig stabilisieren.
Die Waffen- und Messerverbotszone gilt auf dem Alten Messplatz inklusive Fußgängerabgänge zum Neckar, auf der Kurpfalzbrücke, in Teilen der Quadrate, auf dem Willy-Brandt-Platz am Hauptbahnhof, auf dem Bismarckplatz sowie dem Friedrichsplatz am Wasserturm.
Das Verbot ist zeitlich auf die Zeiträume Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie an Tagen vor Feiertagen bis zum Morgen des Feiertags jeweils von 20 Uhr bis 6 Uhr beschränkt.
Durch das Waffengesetz ist unter anderem bereits das Mitführen von Schusswaffen und Schreckschusswaffen, Anscheinswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Elektroimpulsgeräten – sogenannte Elektroschocker – verboten. Die Mannheimer Verordnung sieht ergänzend ein Verbot von Messern mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern vor.
Wer trotz Verbots eine Waffe oder ein Messer mit sich trägt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 10.000 Euro rechnen. Gefundene Waffen und Messer können eingezogen werden.
Weitere Informationen sowie eine Übersichtskarte mit dem Geltungsbereich ist unter www.mannheim.de/waffenverbotszone zu finden.
Pressekontakt – V.i.S.d.P.
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