Die Stadt Mannheim stellt zur Förderung des Ehrenamtes in der Flüchtlingshilfe jährliche Mittel in Höhe von 175.000 € in einem neugeschaffenen Fonds bereit, um die außergewöhnliche Arbeit der ehrenamtlichen Helfer zu unterstützen.
Die Stadt Mannheim trägt seit dem 2. Januar 2023 das Siegel „Kinderfreundliche Kommune“. Damit würdigt der Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. die Verabschiedung eines Aktionsplans, der die kommunale Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention zum Ziel hat.
die Stiftung „Menschen für Menschen“, Karlheinz Böhms Äthiopienhilfe, arbeitet seit 30 Jahren in Äthiopien und leistet dort Hilfe zur Selbsthilfe. Alles begann am 16. Mai 1981 in einer „Wetten dass…?“ -Sendung mit Karlheinz Böhms legendärem Wetteinsatz: „Ich wette, dass nicht einmal jeder dritte Zuschauer eine Mark für die Not leidenden Menschen in der Sahelzone spendet.“ Seitdem leistet seine Organisation „Menschen für Menschen“ beispiellose Arbeit in Äthiopien.
Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung
Im Sozialen Dienst des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt Mannheim gibt es eine spezialisierte Kindesschutzstelle, die für alle Neumeldungen von Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung und bei Inobhutnahmen Mannheimer Kinder tätig wird.
Sicherlich kann sich niemand mehr von Ihnen an die Familie Dreifuss erinnern. Wie denn auch, lebte doch die Familie Dreifuss bereits vor mehr als 70 Jahren im 1. Obergeschoss eines Hauses in der Goethestraße 18, genauer bis zum Jahr 1933. Die Familie Dreifuss, das waren das Ehepaar Eugen Dreifuss, geboren 1886, und Rosa Dreifuss, geb. Ascher, geboren 1893, sowie die Kinder Bernard, Jahrgang 1921, und Henny, Jahrgang 1924. Eugen Dreifuss war aktiver Sozialdemokrat zu Zeiten der Weimarer Republik.
Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine „Hilfe zur Erziehung“ für sich und für ihre Kinder, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung/Entwicklung nicht sichergestellt ist bzw. werden kann (§ 27 SGB VIII).
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste wenden, insbesondere dann wenn sie Schutz benötigen (§ 42 SGB VIII). Sie werden von dort beraten, begleitet und ggf. vor Gefährdungen geschützt.