Die Beobachtung kleinräumiger Entwicklungen in den Stadtteilen und Wohnvierteln ist Grundlage sozialer Stadtentwicklung und sozialraumorientierter Kommunalpolitik. Der Kommunalpolitik, der Stadtverwaltung sowie der interessierten Öffentlichkeit liefert der Mannheimer Sozialatlas in komprimierter Form zuverlässige Informationen über die soziale Entwicklung der Teilräume unserer Stadt.
Stadtbäume sind ein hohes Gut. Um Bäume im Stadtgebiet zielgerichtet vor Fällungen oder Schädigungen zu schützen und den vorhandenen Baumbestand zu erhalten, hat die Stadt Mannheim die Baumschutzsatzung eingeführt. Die Baumschutzsatzung der Stadt Mannheim regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen zulässig / welche verboten sind und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Durchführung einer gewünschten Maßnahme erteilt werden kann. Eine Fällung wird nur genehmigt, wenn alle möglichen Alternativen, zum Beispiel ein fachgerechter Rückschnitt, geprüft wurden. Müssen Bäume dennoch gefällt werden, wird eine Ersatzpflanzung nach den Vorgaben der Baumschutzsatzung festgelegt.
Bäume stehen unter Schutz
In Mannheim sind alle Bäume über die Baumschutzsatzung geschützt. Dabei ist es egal, ob ein Baum auf privatem oder öffentlichem Grund steht. Wichtig ist nur der Stammumfang. Beträgt er mehr als 60 Zentimeter, dann gilt für diesen Baum die Baumschutzsatzung. Bei mehrstämmigen Bäumen müssen die Stämme zusammen auf einen Umfang von 60 Zentimetern kommen, wobei einer der Teilstämme mindestens 30 Zentimeter Umfang haben muss. Gemessen wird immer 100 Zentimeter über dem Erdboden.
Rund 290 öffentliche Spielplätze bieten in Mannheim Spiel, Spaß und jede Menge Bewegungsmöglichkeiten. Für sie ist der Stadtraumservice zuständig. An der Planung von Spielplätzen beteiligen sich häufig Menschen aus der Nachbarschaft. Das Spielplatz-Konzept gibt vor, welche Spielplätze die Stadt Mannheim sanieren soll.
Wo sollen neue Spielplätze gebaut werden? Welche Spielplätze soll die Stadt sanieren und welche sollen zu bespielbaren Grünflächen umgewandelt werden? Mit dem Spielplatzkonzept hat die Verwaltung 2016 einen Plan für die kommenden zehn Jahre entwickelt.
Der kommunalen Psychiatriekoordination, angesiedelt in der Sozialplanung, obliegt die Geschäftsführung des örtlichen Arbeitskreises Psychiatrie, dem zentralen Beratungs- und Kooperationsgremium im Gemeindepsychiatrischen Verbund der Stadt Mannheim.
Der Arbeitskreis Psychiatrie berät die Stadt Mannheim in Fragen der Psychiatrieplanung und der institutionellen Koordination der gemeindenahen psychiatrischen Hilfen.
Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestelle (IBB) in Mannheim ist zentrale Anlaufstelle bei Fragen, die sich bei der Inanspruchnahme von Einrichtungen und Diensten der psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung sowie der psychosozialen Hilfen oder im Zusammenhang mit einer rechtlichen Betreuung ergeben.
SWK steht für Solidarischer Wohn- und Kulturraum. Solidarität bedeutet für uns gemeinsames Handeln, gegenseitige Unterstützung und respektvoller Umgang. In einem solidarischen Wohn- und Kulturraum wollen wir mit- und nicht neben- oder gegeneinander wohnen und leben. Solidarität ist unsere Antwort auf Vereinzelung, Konkurrenz, Unterdrückung und Diskriminierung.