Der Stichtag für die Abgabe der Vormerkungen für die Kinderbetreuung für das kommende Betreuungsjahr ändert sich auf den 01.02.2025. Alle Eltern, die noch keine Vormerkung für einen Betreuungsplatz in
• Krippe und Kindertagespflege (0 bis 3 Jahre)
• Kindergarten (3 bis 6 Jahre)
• Hort/Schulkindbetreuung (ab 6 Jahren)
abgegeben haben, müssen Ihre Vormerkungen rechtzeitig und vollständig bis spätestens 01.02.2025 bei der Servicestelle Eltern (MeKi) einreichen.
Gerne erinnere ich mich an die regelmäßigen Urlaube in Irland während der Sommerferien in meiner Schulzeit. Warum nicht auch mal dort arbeiten. Die Entwicklung des Landes und vor allem die der Hauptstadt Dublin, welche in den letzten Jahren zu beobachten war, überzeugte mich schlussendlich für acht Wochen in die Arbeitswelt dort einzusteigen.
Am 4.Juli ging es dann auch schon los. Von Frankfurt mit Aerlingus nach Dublin. Direkt nach der Ankunft konnte ich den neuen Flughafenkomplex kennenlernen. Ein komplett neues Terminal wurde hier in diesem Jahr eröffnet.
Wer kann einen Projektantrag stellen? (Art des Trägers)
Nichtstaatliche Organisationen, die nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit tätig sind.
(z. B. Kultur- und Sportvereine, Fördervereine an Schulen, Elternvereine, Religionsgemeinden und gGmbHs, aber keine Einzelpersonen oder Bürgerinitiativen)
Antragstellende müssen ihren Sitz nicht in Mannheim haben, aber die zu erreichende Zielgruppe muss in Mannheim verortet sein.
Wie und wo ist ein Förderantrag zu stellen?