Wohngeld wird als Mietzuschuss an Mieter*innen von Wohnraum und an Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen gezahlt oder als Lastenzuschuss Eigentümer*innen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen bewilligt.
Wohngeld ist ein Zuschuss des Staates zu den Wohnkosten, um den eigengenutzten Wohnraum finanzieren zu können.