Hilfe zur Selbsthilfe: Auf unserer T!BB-Hilfeseite finden Schüler*innen viele nützliche Links und Tipps rund um die Themen Recherche, wissenschaftliches Arbeiten und Homeschooling.
Um belastbare Daten des Radverkehrs in Mannheim zu erhalten, sind derzeit 19 Dauerzählstellen im Stadtgebiet im Einsatz. Mit Hilfe von Induktionsschleifen und speziellen Zählgeräten werden Fahrradfahrer richtungsbezogen erfasst. Die ersten Zählstellen wurden im März 2014 an der Friedrich-Ebert-Brücke eingebaut. Im Laufe der Jahre wurde die Anzahl sukzessive erweitert.
Seit 2023 gibt es drei Eco-Barometer (Säulen mit Echtzeitanzeige): auf der Kurpfalzbrücke stadteinwärts und an der Friedrich-Ebert-Brücke/ Renzstraße in beide Fahrtrichtungen. Eine vierte Säule auf der Jungbuschbrücke ist in Planung.
Die aktuelle Anzahl der Radfahrenden pro Tag und pro Jahr an den verschiedenen Zählstellen kann auf unserer Public Webpage für das Stadtgebiet Mannheim direkt abgelesen werden:
Friedrich Schiller, Konrad Duden, Bertha und Carl Benz: sie alle waren herausragende Persönlichkeiten, waren offen für Neues, haben – jeder auf seine Art - Großartiges und Bleibendes für unser Land, ja die Welt geschaffen. Und sie haben alle eines gemeinsam: sie gehören zur DNA dieser Stadt, haben ihr Image geprägt und sind folgerichtig Namensgeber ihrer bedeutendsten Preise.
Auf den folgenden Seiten finden Sie weitergehende Informationen zu den drei „großen“ Preisen der Stadt Mannheim.
Mannheim ist die Geburtsstadt des Automobils. Der Ingenieur Carl Benz (1844 – 1929) entwickelte 1885 in seiner Werkstätte in T 6 einen dreirädrigen Motorwagen, der 1886 patentiert wurde: die Geburtsstunde des Automobils hatte geschlagen, Mannheims Ruf als Pionierstadt der Mobilität wurde einmal mehr deutlich. 1888 unternahm seine Frau Bertha Benz die erste erfolgreiche automobile Fernfahrt: Sie fuhr mit ihren Söhnen Eugen und Richard von Mannheim etwa 104 km in ihre Geburtsstadt Pforzheim, wo sich nach fast 13 Stunden ankam.
Der Konrad-Duden Preis der Stadt Mannheim wird auf Vorschlag eines Preisgerichts durch den Gemeinderat der Stadt Mannheim gemeinsam mit dem Verlag Bibliographisches Institut (Duden Verlag) alle drei Jahre verliehen. Er ist einer der angesehensten Preise der germanistischen Sprachwissenschaft und zeichnet Menschen mit besonderen Verdiensten um die Erforschung der deutschen Sprache aus. Der Preis ist mit 12.500 Euro dotiert und wurde seit 1959 an mehr als 30 Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler verliehen.
In Erinnerung an Schillers Wirken in Mannheim in den Jahren 1782 bis 1785 verleiht die Stadt Mannheim alle zwei Jahre den mit 20.000 Euro dotierten Schillerpreis. Er wurde 1954 vom damaligen Oberbürgermeister Dr. Hermann Heimerich zum Jubiläum des 175jährigen Bestehens des Nationaltheaters gestiftet. Er unterstreicht das Selbstverständnis der Stadt in kultureller und politischer Hinsicht. Nach der Satzung kommen als Preisträger Persönlichkeiten in Betracht, die durch ihr gesamtes Schaffen oder ein einzelnes Werk von bedeutsamen Rang zur kulturellen Entwicklung in hervorragender Weise beigetragen haben. Der Mannheimer Schiller war noch nicht der Staatsdichter und Dichterfürst, sondern der Irritation und Widerspruch auslösende Dramatiker. Daher prägt die gesellschaftliche Wirksamkeit und/oder die Reflexion über Kunst und ihre Rolle das Werk des Auszuzeichnenden, wie wir es beispielhaft bei den jüngsten Preisträger*innen Emine Sevgi Özdamer (2022), Christian Petzold (2020) und Uwe Timm (2018) finden.
Anspruchsberechtigt ist gemäß § 74 SGB XII derjenige, der verpflichtet ist, die erforderlichen Bestattungskosten zu tragen und dem das Tragen der Kosten nicht zugemutet werden kann.
Dies können im Einzelnen sein (nicht abschließend):
• mögliche vertraglich Verpflichtete
• Erben
• Unterhaltspflichtige
• Bestattungspflichtige nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Der Nachlass ist mit seinem vollen Wert für die Bestattungskosten vorrangig einzusetzen. Ebenso Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, wie z. B. Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, Bestattungsgeld, Beihilfe in Todesfällen, Auszahlungen aus einer Sterbegeldversicherung oder ein möglicher Schadenersatzanspruch bei einer schuldhaften Tötung (z.B. bei einem Verkehrsunfall, Arbeitsunfall etc.).
Sind die Bestattungskosten weiterhin nicht gedeckt, richtet sich die Zumutbarkeit der Kostentragung nach den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen der/des Verpflichteten.