Die Gewerbebehörde ist zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Gewerbeordnung. Sie überwacht insbesondere die erlaubnispflichtigen Gewerbe wie Makler, Bauträger, Bewachungsunternehmen, Versteigerer und Reisegewerbe.
Das Ladenöffnungsgesetz für Baden-Württemberg regelt, dass Verkaufsstellen an Werktagen unbegrenzt geöffnet sein dürfen. Ladenschlusszeiten gelten nur noch an Sonn- und Feiertagen ganztägig und am 24.12. ab 14 Uhr, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt.