Registrierungspflicht bei Fremdenbeherbergung

Für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum an wechselnde Nutzer zum Zwecke des nicht auf Dauer angelegten Gebrauchs (Fremdenbeherbergung) gilt in Mannheim eine Registrierungspflicht, welche die Zuteilung einer Registrierungsnummer vorsieht. Hierdurch erhält die Stadt Mannheim Anhaltspunkte zur Überprüfung, ob die Vorschriften der Zweckentfremdungsverbotssatzung (ZwEVS) eingehalten werden.

 

Registrierungspflicht

Der Registrierungspflicht unterfällt dabei jeder Wohnraum (genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Vorhaben), der zum Zwecke der Fremdenbeherbergung angeboten und beworben wird. Das bedeutet, Wohnraum, der für diese Zwecke vermietet bzw. genutzt wird, muss unabhängig von der Dauer oder dem flächenmäßigen Anteil (z. B. unter 10 Wochen pro Kalenderjahr und weniger als 50% der Wohnfläche oder Einzelzimmer mit Badmitbenutzung)   bei der Stadt Mannheim vorab registriert werden.  

 

Fremdenbeherbergung („Ferienwohnung") registrieren

Soll Wohnraum für Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt bzw. vermietet werden, hat die dinglich verfügungsberechtigte Person (Eigentümer/in des betroffenen Wohnraums) dies bei der Stadt Mannheim vorab anzuzeigen.

Handelt es sich dabei um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben (Fremdenbeherbergung mehr als 10 Wochen pro Kalenderjahr und über 50% der Wohnfläche), ist eine Genehmigung zur Zweckentfremdung erforderlich. Diese ist dem Antrag auf Registrierung zwingend beizufügen. Zudem müsste durch den Fachbereich Baurecht, Bauverwaltung und Denkmalschutz der Stadt Mannheim vorab geprüft werden, ob im vorliegenden Fall zusätzlich eine baurechtliche Nutzungsänderung (Umwandlung von Wohnraum in eine Ferienwohnung) erforderlich ist. 

Die Beantragung einer Registrierungsnummer erfolgt grundsätzlich über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg service-bw. Für die Registrierung müssen Sie auf dem Serviceportal zunächst ein persönliches Servicekonto einrichten. Damit können Sie Ihren Antrag starten, bearbeiten, zwischenspeichern und auch abschicken. Für die Verarbeitung Ihrer Daten im Servicekonto ist das Innenministerium Baden-Württemberg verantworlich.  

Nach ordnungsgemäßer Anzeige von Wohnraum, der zum Zwecke der Fremdenbeherbergung genutzt bzw. vermietet werden soll, teilt die Stadt Mannheim dem/der Anzeigenden eine amtliche Nummer (Registrierungsnummer) mit. Werden mehrere Objekte angezeigt, erhält jedes Objekt eine gesonderte Registrierungsnummer. Diese ist beim Anbieten und Bewerben des für diesen Zweck genutzten Wohnraums stets und für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben.

Bitte beachten Sie:
Wird die Erteilung einer Registrierungsnummer für eine Zweckentfremdung beantragt, obwohl für diese keine Genehmigung erteilt wurde und auch nicht erteilt werden kann, kann keine Registrierungsnummer erteilt werden.
       

    

Hinweis auf Zweckentfremdung melden

Falls Sie einen Fall von Zweckentfremdung (z. B. Ferienwohnung) vermuten, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Ihren Hinweis können Sie entweder

per Mail an 61.zweckentfremdung@mannheim.de

oder

per Post an

Stadt Mannheim
Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung
Abteilung Stadterneuerung / Wohnen
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim                                                                                                                                                  

melden.

Wir werden den Sachverhalt anschließend prüfen. Bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft über das Ergebnis der Prüfung erteilen können. 

 

Beratung und allgemeine Informationen zum Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum

Allgemeine Informationen sowie eine ausführliche Beratung zur Anwendung des Zweckentfremdungsverbots von Wohnraum in Mannheim erhalten Sie nach vorheriger Terminvereinbarung beim Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung, Abteilung Stadterneuerung / Wohnen
(Telefon: 0621 / 293 -7860, E-Mail: 61.zweckentfremdung@mannheim.de)

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