Auskunft Denkmaleigenschaft
Kulturdenkmale sind Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht (§ 2 Denkmalschutzgesetz Bad.-Württ.).
Ein Objekt (z.B. Bauwerk, Skulptur, Gartenanlage), das unter Denkmalschutz steht, ist demzufolge kraft Gesetzes geschützt. Das Landesamt für Denkmalpflege erfasst die Kulturdenkmale in einer Liste und benachrichtigt die Eigentümer.
Anfragen zur Denkmaleigenschaft können an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Dienstsitz Karlsruhe (zuständig für Nordbaden) oder an die Stadt Mannheim als Untere Denkmalschutzbehörde, vertreten durch den FB Baurecht.Bauverwaltung.Denkmalschutz gestellt werden.
Das Kulturdenkmal ist als architektonisches, handwerkliches oder künstlerisches Gesamtwerk geschützt, d.h. der Schutz umfasst u.a. alle Fassaden, bauzeitliche Dachkonstruktionen, originale Grundrissaufteilungen sowie historische ortsfeste Innenausstattungen (z.B. Treppen, Tür- und Fensterelemente, Wandverkleidungen, Bodenbeläge, Stuck).