Allgemeine Beratung zu Führerschein und Punktemaßnahmen


Zur Terminvereinbarung
 

Bei allgemeinen Fragen rund um die Themen Fahrerlaubnis und Führerschein können Sie sich gerne an uns wenden.
 

Wenn Sie aufgrund eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr Punkte im Fahreignungsregister eingetragen bekommen, werden wir hierüber informiert. Je nach Punktestand werden dann bestimmte Maßnahmen ergriffen. Dies kann von einer einfachen Ermahnung über die Anordnung von Aufbauseminaren bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis gehen.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Sie wohnen in Mannheim.
 

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid mit Punkteeintrag erhalten, müssen Sie nicht selbständig auf uns zukommen. Bitte warten Sie ab, ob Sie von uns zu etwas aufgefordert werden.

Eine Punkteauskunft erhalten Sie direkt beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg online oder schriftlich unter www.kba.de. In der Fahrerlaubnisbehörde kann Ihnen keine Punkteauskunft gegeben werden.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

Möglichst alle Dokumente und Briefe, welche Im Zusammenhang zu Ihren Fragen stehen.

Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr
Beratung gebührenfrei

Bitte beachten Sie, dass Gebühren anfallen können, wenn nach der Beratung ein Antrag gestellt werden muss.

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Allgemeine Beratung zu Führerschein und Punktemaßnahmen können Sie in der Fahrerlaubnisbehörde in K 7 erhalten. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf der Seite der Fahrerlaubnisbehörde.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.

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