Führerschein Pkw und Motorrad
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Wenn Sie einen Pkw (Klassen B, BE, B96, B196) oder ein Motorrad (Klassen AM, A1, A2, A) auf öffentlichen Straßen fahren möchten, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Diese beantragen Sie beim Bürgerservice. Grundsätzlich müssen Sie für die Fahrerlaubnis eine Fahrschule besuchen und eine theoretische und praktische Fahrprüfung beim TÜV ablegen.
Wenn Sie noch keine Fahrerlaubnis hatten, müssen Sie eine Ersterteilung beantragen. Wenn Sie bereits eine Fahrerlaubnis haben, müssen Sie eine Erweiterung beantragen.
Als Nachweis der Fahrerlaubnis erhalten Sie nach der bestandenen Prüfung vom TÜV den Führerschein.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Sie wohnen in Mannheim, sind nicht im Besitz eines ausländischen Führerscheins und Ihnen wurde bisher nicht Ihr Führerschein entzogen.
Das Antragsverfahren dauert normalerweise vier bis fünf Wochen. Danach werden die Prüfungsunterlagen mitsamt des neuen Führerscheins an den TÜV geschickt. Von dort erhalten Sie eine Rechnung für die Prüfung. Die Fahrschule erhält von uns eine E-Mail. Sie bekommen währenddessen keine weitere Zwischennachricht von uns.
Die praktische Prüfung findet normalerweise in Mannheim statt. Wenn Sie die Prüfung an einem anderen Ort ablegen wollen, teilen Sie uns dies bitte bei der Antragstellung mit. In diesem Fall muss eine Ausnahme geprüft werden; möglicherweise müssen Sie dann noch weitere Unterlagen vorlegen.
Wenn Sie die Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe machen wollen, teilen Sie uns dies bitte bei Antragstellung mit. Dann bekommen Sie in den Führerschein die Schlüsselzahl 78 eingetragen. Dies bedeutet, dass Sie nur Automatikfahrzeuge fahren dürfen. Sie können stattdessen auch den Eintrag der Schlüsselzahl 197 beantragen. Dann machen Sie die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, dürfen später aber auch Schaltwagen fahren. Dafür muss Ihre Fahrschule vor der Prüfung bescheinigen, dass Sie Schaltwagen fahren können.
Wenn Sie ihre erste Fahrerlaubnis nicht in Mannheim gemacht haben, dauert das Antragsverfahren länger. Dann muss eine sogenannte „Karteikartenabschrift“ von uns bei der anderen Stadt angefordert werden. Sie können uns unterstützen, wenn Sie selbst in der anderen Stadt anrufen und die Karteikartenabschrift zu uns schicken lassen.- Was müssen Sie vorlegen?
Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Sehtest einer anerkannten Sehteststelle (Augenärzte, Optiker)
- Nachweis über einen Kurs in Erste-Hilfe
- biometrisches, aktuelles Lichtbild
- sofern vorhanden: aktueller Führerschein
- Name und Anschrift der Fahrschule
Bei B96 (kleiner Anhänger) und B196 (kleines Motorrad) zusätzlich:- Teilnahmebescheinigung der Fahrschule
- Kein Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr Erstantrag Pkw 45,90 Euro Erweiterung (in Probezeit) 45,90 Euro Erweiterung (nach Probezeit) 45,10 Euro Erweiterung Klasse B 96 und B 196 36,10 Euro Erstantrag Motorrad Klasse AM 45,10 Euro - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Den Führerschein für Pkw oder Motorrad können Sie in den Bürgerservices oder bei der Fahrerlaubnisbehörde in K 7 beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte und der Fahrerlaubnisbehörde.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
Der Erstantrag ab 18 Jahren kann auch digital über das Bürgerportal gestellt werden.
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