Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg. Mit dem Landesfamilienpass und der dazugehörigen Gutscheinkarte können Familien, die in Baden-Württemberg wohnen, derzeit bis zu 22-mal im Jahr kostenfrei bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Seit 2019 können neben einem Kind bis zu vier weitere Erwachsene in den Landesfamilienpass eingetragen werden, wie z.B. ein getrenntlebender leiblicher Elternteil der Kinder, die Großeltern oder eine Familienbegleitung.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
Sie müssen Ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
Folgende Personen können einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Bürgergeld-berechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Was müssen Sie vorlegen?
Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (gültiger Personalausweis oder Reisepass)
- Nachweis der Kindergeldberechtigung (z.B. auf Gehaltsbescheinigung)
Bei Kindern mit Schwerbehinderung zusätzlich:
- Schwerbehindertenausweis
Bei Bezug von Wohngeld, Kinderzuschlag bzw. Bürgergeld zusätzlich:
- Leistungsbescheid
Bei Asylbewerbern zusätzlich:
- Bescheid nach dem Asylbewerbergesetz
- Gültiges Aufenthaltsdokument
- Welche Gebühren werden fällig?
Dienstleistung Gebühr Landesfamilienpass gebührenfrei - Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
Den Landesfamilienpass können Sie durch eine persönliche Vorsprache an allen Bürgerservice-Standorten beantragen. Weitere Informationen beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
Eine Beantragung über das Bürgerportal, per E-Mail oder Post ist nicht möglich.
- Was könnte Sie sonst noch interessieren?
Haben Sie gefunden, was Sie gesucht haben? Geben Sie uns Feedback