Kfz - Zulassung/Umschreibung Gebrauchtfahrzeug
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Bei der Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges haben Sie ein Auto das zuletzt in Deutschland gefahren ist erworben und wollen dies nun auf sich zulassen.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.
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Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichenbleche (nicht nötig bei Kennzeichenmitnahme)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
- Erteilung zur SEPA-Lastschrift
Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
In Vertretungsfällen zusätzlich:
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
- Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen
Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis
Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:
- Einwilligung beider Elternteile
- gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung
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Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Umschreibung innerhalb mit/ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme 24,70 Euro Umschreibung innerhalb mit/ohne Halterwechsel und neuem Kennzeichen 26,80 Euro Umschreibung von außerhalb mit/ohne Halterwechsel und neuem Kennzeichen 29,60 Euro Umschreibung von außerhalb mit/ohne Halterwechsel und Kennzeichenmitnahme 24,20 Euro Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung Gebühr Wunschkennzeichen 10,20 Euro Vorweggebühr 2,60 Euro Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II 3,80 Euro -
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs können Sie durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erledigen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.
Die Gebrauchtfahrzeug Zulassung können Sie auch digital über das Bürgerportal durchführen. Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.
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