Digitale Fahrzeugzulassung
Kfz online zulassen, abmelden oder umschreiben
Internetbasierte Kfz-Zulassung (iKfz)
Mit diesem Service können Sie bequem von zu Hause die nachfolgend aufgeführten Vorgänge durchführen, ohne Ihre Zulassungsbehörde aufsuchen zu müssen. Nachdem Sie die Voraussetzungen des entsprechenden Vorganges zur Kenntnis genommen haben, werden Sie an das Online-Portal weitergeleitet. Dieser Service kann in der aktuellen iKfz-Stufe 3 nur von natürlichen Personen genutzt werden. Die jeweiligen Sicherheitscodes sind erst freizulegen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind!
Dieser Service ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich jeweils nach der gewünschten Antragsart. Als Zahlungsmittel stehen Kreditkarte, PayDirekt und GiroPay zur Verfügung.
Ihre Vorteile
- Zulassungen, Abmeldungen und Umschreibungen rund um die Uhr in Anspruch nehmen - von zuhause aus oder von unterwegs per Smartphone!
- Elektronische Bescheide werden digital zugestellt
- Fahrzeugdokumente werden Ihnen sicher per Einschreiben zugeschickt
- Meldungen an Versicherung und Hauptzollamt werden automatisch versendet
- iKfz Neuzulassung
Folgende Voraussetzungen müssen bei der Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges erfüllt sein:
- Ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal zugelassen wird
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) für den Einzug der Kfz-Steuer des*der Halter*in
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“.
Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihr Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I & II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- iKfz Außerbetriebsetzung
Folgende Voraussetzungen müssen für die Online-Außerbetriebsetzung erfüllt sein:
- In der Regel möglich für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen worden sind.
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten und darauf aufgedrucktem QR-Code
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Rückseite
Achtung: Sie können online das Kennzeichen nur zum Zwecke der Wiederzulassung reservieren. Bitte nehmen Sie nach der Abmeldung die Reservierung über unser Wunschkennzeichenportal unter iKfz Wunschkennzeichen-/ Kennzeichenreservierung vor. Dieses finden Sie ganz unten auf dieser Webseite. Gerne reservieren wir auch für Sie unter 115.- iKfz Adressänderung Halter*in
Folgende Voraussetzungen müssen für die Online-Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erfüllt sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Rückseite
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
- Bisheriges Kennzeichen wird beibehalten
Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- iKfz Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung
Folgende Voraussetzungen müssen für die Online-Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung erfüllt sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode auf der Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite (nur bei Halter- oder Kennzeichenwechsel)
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- IBAN (Konto) des*der Halter*in für den Einzug der Kfz-Steuer
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihr Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- iKfz Umschreibung ohne Halterwechsel und mit Kennzeichenmitnahme
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Rückseite
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihr Zulassungsbescheinigung Teil I & II, sowie bei Halterwechsel der Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- iKfz Umschreibung ohne Halterwechsel und mit Wechsel des Kennzeichens
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite
- Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darauf aufgedrucktem QR-Code
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihr Zulassungsbescheinigung Teil I & II, sowie bei Halterwechsel der Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- iKfz Umschreibung mit Halterwechsel und mit Kennzeichenmitnahme
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Rückseite
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. gültige Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
- Bisheriges Kennzeichen wird übernommen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) des*der Halter*in für den Einzug der Kfz-Steuer
Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihr Zulassungsbescheinigung Teil I & II, sowie bei Halterwechsel der Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- iKfz Umschreibung mit Halterwechsel und mit Wechsel des Kennzeichens
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Rückseite
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehem. Fahrzeugbrief) mit verdecktem Sicherheitscode auf der Vorderseite
- Bisherige Kennzeichenschilder mit Stempelplaketten und darauf aufgedrucktem QR-Code
- Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät für den Computer oder ein Smartphone, jeweils mit installierter kostenloser "AusweisApp2“
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- IBAN (Konto) des*der Halter*in für den Einzug der Kfz-Steuer
Nach Eingang Ihres Zulassungsantrags wird dieser in der Zulassungsstelle geprüft und bearbeitet. Ihr Zulassungsbescheinigung Teil I & II, sowie bei Halterwechsel der Zulassungsbescheid inkl. Gebührenbescheid, Stempelplakettenträger und der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch an Sie versendet.
- iKfz Wunschkennzeichen-/Kennzeichenreservierung
Eine Kennzeichenreservierung ist für alle Fahrzeugarten möglich. Die Kennzeichenschilder selbst können Sie bei Schilderfirmen oder im Internet erwerben. Diese bringen Sie bitte zusammen mit der Bestätigung Ihrer Kennzeichenreservierung bei der Zulassung mit.
Bitte beachten Sie:
- Ihre Reservierung ist 3 Monate gültig.
- Für die Zuteilung des Wunschkennzeichens wird bei der Zulassung eine zusätzliche Gebühr von 12,80 € erhoben.
- Möchten Sie sich vorab ein beliebiges Kennzeichen reservieren, ist dies ein Tag vor der Zulassung möglich (2,60 € Gebühr). Ein "Zufallsgenerator'' trifft die Auswahl.
- Wechsel-, Kurzzeit-, Saison-und Ausfuhrkennzeichen sind von der Onlinereservierung als Wunschkennzeichen ausgeschlossen.
- Die Buchstabenkombination HJ, KZ, NS, SA und SS sowie die Ziffer 88 stehen nicht zur Verfügung.
- iKfz Leasingbriefauskunft
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen Auto- oder Bankkredit finanziert haben und der Kredit noch nicht abbezahlt ist, ist der Kreditgeber der Eigentümer Ihres Fahrzeugs. Der Händler oder die Bank behält in diesem Zeitraum die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
Die Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie bei Ihrem Kreditgeber anfordern und an den Bürgerservice Waldhof oder den Bürgerservice Neuhermsheim übersenden lassen. Ohne dieses Dokument ist eine Zulassung nicht möglich. Sobald der Fahrzeugbrief im Bürgerservice-Standort eingetroffen ist, wird er dort für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt (in der Regel zwischen zwei und drei Wochen).
Informieren Sie sich ab sofort in der Onlineauskunft, im Vorfeld Ihres Termins, ob der Fahrzeugbrief Ihres Fahrzeugs dort bereits vorliegt. Sie müssen hierfür die Nummer Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kreditgeber erfragen.
Hier gelangen Sie zur Onlineauskunft.