Kfz - Zulassung mit Ausfuhrkennzeichen


Zur Terminvereinbarung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug oder Ihren Anhänger zum dauernden Verbleib ins Ausland überführen wollen, müssen Sie bei den Bürgerservices eine internationale Zulassung mit einem Ausfuhrkennzeichen beantragen. Die Ausfuhrzulassung wird höchstens für ein Jahr erteilt.
 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
 

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.
 

Wenn Sie nicht in Mannheim gemeldet sind bzw. keine Firma in Mannheim haben, müssen Sie eine Privatperson, die in Mannheim gemeldet ist, als Empfangsbevollmächtigen benennen.

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass in Kopie oder Original sind zulässig; ausländische Ausweisdokumente sind nur im Original zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • gegebenenfalls Bestätigung über einen Empfangsbevollmächtigten
  • (wenn vorhanden) Zulassungsbescheinigung Teil II, und Teil I
  • wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegt die Originalrechnung/-Kaufvertrag
  • (wenn vorhanden) Ausländische Fahrzeugdokumente
  • (wenn noch zugelassen) die Kennzeichenbleche
  • Gelber Versicherungsschein
  • Erteilung zur SEPA-Lastschrift
  • (wenn vorhanden) EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
  • Das Fahrzeug muss vorgefahren werden, wenn kein Gutachten oder Ablesebestätigung vorliegen

Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
 

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen
  • Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:

  • Einwilligung beider Elternteile
  • Gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung

Welche Gebühren werden fällig?

Dienstleistung Gebühr
Ausfuhrkennzeichen 34,00 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

Dienstleistung Gebühr
Manuelle Technikerfassung 15,30 Euro
Genehmigung nach § 13 EG-FGV/ 21 StVZO 39,50 Euro
Änderung der technsichen Daten 11,70 Euro
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II  3,80 Euro
Erteilung Ausnahmegenehmigung der Zulassungsbehörde 80,00 Euro

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Ausfuhrkennzeichen können Sie ausschließlich in den Bürgerservice-Standorten Innenstadt, Waldhof und Lindenhof beantragen. Weitere Informationen beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
 

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
 

Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

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