Kfz - Zulassung mit Wechselkennzeichen
Wenn Sie zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und mit gleicher Kennzeichengröße besitzen, können Sie bei den Bürgerservices ein Wechselkennzeichen beantragen. Das Wechselkennzeichen bietet neben dem Saisonkennzeichen eine weitere Möglichkeit der flexiblen Fahrzeugnutzung. Mögliche Fahrzeugkombinationen sind:
- zwei Pkw
- ein Pkw und ein Wohnmobil
- zwei Motorräder
- zwei leichte Anhänger
Sie können die Fahrzeuge nicht zeitgleich nutzen. Das Fahrzeug, an dem das vollständige Kennzeichen nicht befestigt ist, darf nicht auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, sondern nur in Garagen oder auf Privatgeländen abgestellt werden.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Sie besitzen zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse und der gleichen Kennzeichengröße.
Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.
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Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
- jeweils Zulassungsbescheinigung Teil II, und Teil I
- jeweils eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
- Erteilung zur SEPA-Lastschrift
- (wenn vorhanden) EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
- (wenn vorhanden) Alte Kennzeichenbleche
- Neue Kennzeichenbleche (Achtung! Bestellen Sie diese vor- diese sind nicht immer vorrätig)
Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
In Vertretungsfällen zusätzlich:
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
- Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen
Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis
Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:
- Einwilligung beider Elternteile
- gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung
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Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Neuzulassung 30,00 Euro Umschreibung von außerhalb mit Halterwechsel 27,70 Euro Zuteilung Wechselkennzeichen 6,00 Euro Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung Gebühr Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II 3,80 Euro Wunschkennzeichen 10,20 Euro Vorweggebühr 2,60 Euro -
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Wechselkennzeichen können Sie ausschließlich in den Bürgerservice-Standorten Innenstadt, Waldhof und Lindenhof beantragen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.
Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.
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