Kfz - Zulassung finanziertes Fahrzeug


Zur Terminvereinbarung
 

Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen Auto- oder Bankkredit finanziert haben und der Kredit noch nicht abbezahlt ist, ist der Kreditgeber der Eigentümer Ihres Fahrzeugs. Der Händler oder die Bank behält für diesen Zeitraum die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

 

Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?

Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.

Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.
 

Die Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie bei Ihrem Kreditgeber anfordern und an den Bürgerservice Waldhof oder an den Bürgerservice Neuhermsheim übersenden lassen. Ohne dieses Dokument ist eine Zulassung nicht möglich. Sobald der Fahrzeugbrief im Bürgerservice-Standort eingetroffen ist, wird er dort für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt (in der Regel zwischen zwei bis drei Wochen).
 

Informieren Sie sich daher im Vorfeld Ihres Termins ob der Fahrzeugbrief Ihres Fahrzeugs bereits beim Bürgerservice vorliegt. Sie müssen hierfür die Nummer Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrem Kreditgeber erfragen.

Telefonisch beim Bürgerservice Waldhof (PLZ 68305) oder beim Bürgerservice Neuhermsheim (PLZ 68163) über die Behördenrufnummer 115 können Sie nachfragen ob die Zulassungsbescheinigung bereits vorhanden ist.
Tipp: Nutzen Sie ganz bequem die neue Onlineabfrage (Bitte am Anfang die PLZ des Bürgerservice eingeben zu dem der Leasingbrief geschickt wurde): Leasingbriefauskunft

Was müssen Sie vorlegen?

Bitte bringen Sie mit:

  • Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
  • (wenn vorhanden) Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II lagert im BS-Waldhof oder BS-Neuhermsheim
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
  • Erteilung zur SEPA-Lastschrift
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original

Das Fahrzeug muss über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung (HU) verfügen (TÜV Bericht) (mind. gut lesbare Kopie)
 

In Vertretungsfällen zusätzlich:

  • Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
  • Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen

Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:

  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis

Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:

  • Einwilligung beider Elternteile
  • gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung

Welche Gebühren werden fällig?

Dienstleistung Gebühr
Neuzulassung 30,00 Euro

Optionale zusätzliche Gebühren:

Dienstleistung Gebühr
Manuelle Technikerfassung 15,30 Euro
Genehmigung nach § 13 EG-FGV 39,50 Euro
Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II   3,80 Euro
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Vorweggebühr   2,60 Euro
Briefaufbewahrung und Versand 15,30 Euro

Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?

Die Zulassung eines finanzierten Fahrzeugs können Sie durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erledigen. Weitere Informationen - beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten - finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.

Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
 

Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservice.
 

Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.

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