Kfz - Neuzulassung
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Bei der Neuzulassung handelt es sich um die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs oder Anhängers. Das bedeutet, dass das Fahrzeug oder der Anhänger noch nie im Straßenverkehr oder auf einem Betriebsgelände gefahren worden ist.
- Wie können Sie dieses Anliegen beantragen?
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Privatpersonen müssen mit Hauptwohnsitz in Mannheim gemeldet sein.
Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen und selbstständigen Gewerbetreibenden muss der Hauptsitz oder die Niederlassung der Firma in Mannheim sein.
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Was müssen Sie vorlegen?
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Bitte bringen Sie mit:
- Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder Reisepass, ausländische Ausweisdokumente in Kopie oder Original sind zulässig; eID-Karte ist nicht zulässig)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung in ausgedruckter oder digitaler Form)
- Erteilung zur SEPA-Lastschrift
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) im Original
- Wunschkennzeichen (außer im Bürgerservice Neuhersheim, Waldholf, Innenstadt und Neckarstadt, da dort Schilderdienste zum Prägen von Kennzeichenblechen zur Verfügung stehen)
- Leasingfahrzeugbrief (Der Leasingfahrzeugbrief muss von der Bank direkt an den Bürgerservice Neuhermsheim oder Waldhof geschickt werden.)
In Vertretungsfällen zusätzlich:
- Ausweisdokument des Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers (Original)
- Schriftliche Vollmacht mit Daten des Kfz-Halters und der bevollmächtigten Person, sowie Einverständniserklärung zur Mitteilung von Gebühren- und Steuerrückständen
Bei Zulassungen auf juristische Personen, Firmen, Vereinigungen zusätzlich:
- Handelsregisterauszug
- Gewerbeanmeldung
- Vereinsregisterauszug oder anderer Nachweis
Bei Zulassungen auf Minderjährige zusätzlich:
- Einwilligung beider Elternteile
- gegebenenfalls Nachweis einer Schwerbehinderung des Minderjährigen oder eine für diese Fahrzeugklasse begonnene Fahrschulausbildung
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Welche Gebühren werden fällig?
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Dienstleistung Gebühr Neuzulassung 30,00 Euro Optionale zusätzliche Gebühren:
Dienstleistung Gebühr Manuelle Technikerfassung 15,30 Euro Genehmigung nach § 13 EG-FGV 39,50 Euro Erstellung Zulassungsbescheinigung Teil II 3,80 Euro Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Vorweggebühr 2,60 Euro -
Wo können Sie dieses Anliegen beantragen? Wie können Sie einen Termin vereinbaren?
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Die Neuzulassung können Sie durch eine persönliche Vorsprache im Bürgerservice erledigen. Weitere Informationen beispielsweise zu Barrierefreiheit und Bezahlmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der einzelnen Bürgerservice-Standorte.
Termine können unter www.mannheim.de/terminreservierung oder über die Behördennummer 115 vereinbart werden.
Bitte informieren Sie sich vorab, ob eine Terminreservierung am jeweiligen Standort erforderlich ist. In dieser Übersicht finden Sie die Öffnungszeiten ohne Termin aller Bürgerservices.
Die Neuzulassung können Sie auch digital über das Bürgerportal durchführen. Eine Beantragung per E-Mail oder Post ist nicht möglich.
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