Gesundheitsberichterstattung

Gesundheitsberichterstattung stellt eine interpretierende Beschreibung der gesundheitlichen Lage und Versorgung von Bevölkerungsgruppen in der Region zur Verfügung und ermittelt vordringliche Handlungsbedarfe. Dazu werden für die Gesundheitsberichterstattung selbst erhobene Daten oder Sekundärdaten herangezogen. Darüber hinaus erfolgt eine Evaluation von gesundheitlichen Programmen und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die gesundheitliche Lage und Versorgung von Bevölkerungsgruppen. Durch die Bereitstellung dieser planungsrelevanten Orientierungsdaten ist die Gesundheitsberichterstattung in der Gesundheitspolitik ein wichtiges Instrument zur Festlegung von Prioritäten sowie zur Standortbestimmung.
Gesetzlich ist die Gesundheitsberichterstattung im öffentlichen Gesundheitsdienstgesetz (ÖGDG) des Landes Baden-Württemberg als Aufgabe der Gesundheitsämter verankert.