Einschulungsuntersuchungen

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    Marina Durian
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    Die Ergebnisse der Untersuchung werden auf einem Dokumentationsbogen festgehalten. Die Daten werden anonym sowohl über das Landesgesundheitsamt Stuttgart landesweit als auch über eine eigene Auswertung stadtweit verwendet. Hierbei ist auch eine stadtteilbezogene Auswertung der Daten möglich, so dass auch besondere Förderbedarfe in einzelnen Stadtregionen festgestellt werden können.

     

    Informationen zur Sprachförderung in Kindergärten gibt unter diesem Link.

Die Einschulungsuntersuchung (ESU) wird in zwei Schritten durchgeführt. Schritt 1 dient zum einen der Feststellung und Beurteilung von gesundheitlichen Einschränkungen und Entwicklungsverzögerungen mit dem Ziel, rechtzeitig notwendige Fördermaßnahmen einzuleiten, zum anderen der präventiven gesundheitlichen Beratung von Kindern und Eltern. Schritt 2 prüft, ob besondere medizinische Bedarfe des Kindes beim Schulbesuch berücksichtigt werden müssen.

Schritt 1 findet 24 bis 15 Monate vor der termingerechten Einschulung statt. Auf Grund des Schulgesetzes werden alle Kinder in Baden-Württemberg, die bis zum 30. Juni eines laufenden Kalenderjahres 5 Jahre alt werden, durch den Fachbereich Gesundheit der Stadt Mannheim untersucht.

Der Untersuchungsumfang besteht bei allen Kindern aus einer Basisuntersuchung, die durch eine medizinische Assistentin des Fachbereiches in den Kindergärten durchgeführt wird. Bei bestehenden Auffälligkeiten erfolgt nach ärztlichem Ermessen eine Nachuntersuchung. Diese erfolgt zum einen als standardisierte Sprachstandsdiagnostik durch Schulärzt*innen oder Logopäd*innen, zum anderen als Beratung durch den*die Schularzt bzw.-ärztin des Fachbereiches Gesundheit.

Die Basisuntersuchung in Schritt 1 findet mit wissenschaftlich etablierten Screening-Verfahren in folgenden Bereichen statt:

  • Seh- und Hörfähigkeit
  • Messung von Körpergröße und Gewicht
  • Erhebung des Impfstatus sowie der Inanspruchnahme der Vorsorgeuntersuchungen
  • Sprachliche Kompetenz
  • Motorik (Grob- / Fein- / Visuomotorik)
  • Mengenerfassung

In Schritt 2 erfolgt in den Monaten vor der Einschulung nochmals eine kurze Beurteilung des Entwicklungsstandes der Kinder durch die Erzieher*innen. Unter Berücksichtigung dieser Einschätzung sowie der Ergebnisse bei Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung und eventueller Rückmeldungen durch die zuständige Grundschulen entscheidet der*die Schularzt oder -ärztin, ob das Kind vor der Einschulung noch einmal schulärztlich untersucht und die Eltern bezüglich der Einschulung beraten werden.

Weitere Informationen:

Informationen in weiteren Sprachen

Albanisch - Shqiptare

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Arabisch - عربي

Einladung ESU Basisuntersuchung Schritt 1

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Bulgarisch - български

Informationen der Stadt Mannheim zur Einschulungsuntersuchung (Flyer)

Englisch - English

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Einladung ESU Basisuntersuchung Schritt 1

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فارسی

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Französisch - Français

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Griechisch - ελληνικά

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Italienisch - Italiano

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Kroatisch - Hrvatski

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Polnisch - Polski

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Rumänisch - Românesc

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Einladung ESU Basisuntersuchung Schritt 1

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Russisch - Pусский

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Spanisch - Español

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Türkisch - Türkçe

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Ukrainisch - Yкраїнська

Einladung ESU Basisuntersuchung Schritt 1

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