Jugendhilfeplanung Psychologische Beratung (§28 SGB VIII) und Frühe Hilfen (BKiSchG))
Die Angebote der Psychologischen Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie der Erziehungsberatung stehen jungen Menschen bis unter 27 Jahren, Sorgeberechtigten und Fachkräften zur Verfügung. Die Jugendhilfeplanung unterstützt bei den sozialräumlich orientierten Planungsprozessen und bei der Erstellung des jährlichen Tätigkeitsberichts der Arbeitsgemeinschaft der Erziehungsberatungsstellen.
Die Angebote der Frühen Hilfen richten sich an werdende Eltern und Eltern von Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren. Um Entwicklungsrisiken bei Mannheimer Kindern im Säuglings- und Kleinkindalter möglichst frühzeitig zu erkennen, bieten die Frühen Hilfen präventive Unterstützungsangebote aus den Tätigkeitsfeldern Jugendhilfe und Gesundheit an. Die Frühen Hilfen koordinieren das Netzwerk stadtweiter Unterstützungsangebote unterschiedlicher Träger sowie das Netzwerk Präventiver Kinderschutz.
Die Jugendhilfeplanung begleitet die regelmäßige statistische Dokumentation und Auswertung der trägerübergreifenden Angebote in den Frühen Hilfen. Sie ist an der Präsentation in Fachveranstaltungen sowie an der Erstellung von Vorlagen für Politik und Verwaltung beteiligt. Eine enge Kooperation mit den Planungsebenen der Gesundheitsplanung stellt hierbei den intersektoralen Charakter der Frühen Hilfen sicher.