Grüne Vorgärten
Naturnahe Gärten
Ein begrünter Garten ist eine Stadtoase, die Mensch und Tier besondere Lebensqualität bietet. Blumenbeete, innerstädtische Bäume, Rasenflächen oder Parks wirken sich positiv auf das Wohlbefinden aus. Dies zeigte ein Forscherteam unter Federführung des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit in Mannheim. Nicht nur das Auge und unsere Gesundheit erfreuen sich an dem städtischen Grün, sondern auch Bienen und andere Nutzinsekten profitieren von einem breit gefächerten Nahrungsangebot. Darüber hinaus haben begrünte Flächen durch Beschattung und Verdunstung der Pflanzen eine positive Wirkung auf das Mikroklima und sorgen gerade an heißen Sommertagen für Abkühlung. Pflanzen verbessern außerdem die Luftqualität in der Stadt, indem sie Sauerstoff produzieren und Schadstoffe binden. Naturnahe Gärten bieten auch in Bezug auf Regen und Starkregenereignisse Vorteile, weil das Wasser natürlich versickern kann und damit die Kanalisation entlastet. Gleichzeitig sinken die Gebühren für die Niederschlagswasserableitung.
Schottergärten hingegen besitzen diese Vorzüge nicht und sind – entgegen aller Vorurteile – keineswegs pflegeleichter als begrünte Gärten. Im Gegenteil: Zwischen den einzelnen Kieselsteinen bildet sich nach einiger Zeit eine Humusschicht, sodass Moose und Unkraut wachsen können, selbst wenn eine wasserdichte Folie darunter angebracht wird. Eine Instandhaltung ist äußerst aufwendig. Bienen und Co. suchen in Schottergärten vergeblich nach geeigneten Nahrungsquellen und auch für das Stadtklima sind sie kontraproduktiv, da sie sich tagsüber enorm aufheizen und die Wärme nachts an ihr Umfeld abgeben. Bei Regen kann das Wasser nicht versickern und ein Überlaufen der Kanalisation droht.
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass Schottergärten gemäß § 21a Naturschutzgesetz verboten sind. Weiterhin ist es nach der Landesbauordnung Baden-Württemberg, gesetzlich vorgeschrieben, die nichtbebauten Flächen eines Grundstücks zu begrünen. Die Begrünungssatzung der Stadt Mannheim setzt zudem fest, dass in den dicht bebauten Innenstadtbereichen unbebaute Flächen (bei Neubau oder baulicher Veränderung) sowie Flachdächer begrünt werden müssen.