Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz / Rückkehr- und Flüchtlingsberatung
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Während der Dauer ihres Aufenthalts im Inland erhalten Asylsuchende bis zum Abschluss des Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Anspruchsberechtigt nach § 1 AsylbLG sind unter anderem auch geduldete Personen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen an nebenstehende Ansprechperson.
Rückkehr- und Flüchtlingsberatung
Die Rückkehrberatung ist für Migranten da, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder darüber nachdenken.
Informationen zur Ukraine HILFE Mannheim finden Sie hier: Ukraine HILFE Mannheim | Mannheim.de