Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz / Rückkehr- und Flüchtlingsberatung

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Während der Dauer ihres Aufenthalts im Inland erhalten Asylsuchende bis zum Abschluss des Asylverfahrens Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Anspruchsberechtigt nach § 1 AsylbLG sind unter anderem auch geduldete Personen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an nebenstehende Ansprechperson.

Rückkehr- und Flüchtlingsberatung

Die Rückkehrberatung ist für Migranten da, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten oder darüber nachdenken.

https://www.caritas-mannheim.de/hilfe-und-beratung/fluechtlinge-und-migranten/rueckkehrberatung/rueckkehrberatung

Informationen zur Ukraine HILFE Mannheim finden Sie hier: Ukraine HILFE Mannheim | Mannheim.de