Hilfe zum Lebensunterhalt

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    RNV Linie 1, 3, 4, 5, 7   
    Haltestelle Abendakademie
    RNV Linie 2, 53, 61, 62 
    Haltestelle Kurpfalzbrücke

    Öffnungszeiten der Anlaufstelle in K1, 7-13 im Erdgeschoss
    Montag bis Donnerstag
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 bis 15:00 Uhr
    Freitag
    08:00 bis 12:00 Uhr

(Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie am Ende dieser Seite.)

Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt:

Die Hilfe zum Lebensunterhalt errechnet sich aus

  • den für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz
  • den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung

Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.

Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen

Die Regelungen zum Einkommen ergeben sich aus § 82 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) , die zum Vermögen aus § 90 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 des SGB XII.

Wir beraten wir Sie auch hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.

Wer kann diese Leistung erhalten?

Personen, die

  • in vollem Umfang erwerbsgemindert sind
  • vorgezogene Altersrente beziehen oder
  • eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beziehen.
  • Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die nicht im Haushalt der Eltern, sondern bei Verwandten leben. Aber nur dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Daneben müssen auch vorrangige Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern eingesetzt werden.

Zum anrechenbaren Einkommen gehören grundsätzlich

  • alle Einkünfte in Geld und geldwerten Zuwendungen. Ausnahmen sind in den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt.

Wer hat keinen Anspruch?

  • Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
  • Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
  • Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen

Sozialpass der Stadt Mannheim
Merkblatt zum Sozialpass

 

Ansprechpartner*innen 
  
Grundsicherung 50.2.4 - SachgebietsleitungFrau Stephanie Geyer
(Innenstadt, Jungbusch, Oststadt, Schwetzingerstadt,
Lindenhof, Neuhermsheim, Niederfeld, Almenhof)
0621 293-7811
50.24.Kontakt@mannheim.de 
K 1, 7-13, 68159 Mannheim 
  
Grundsicherung 50.2.5 - SachgebietsleitungHerr Dominik Schäfer
Neuostheim, Seckenheim, Hochstätt, Friedrichsfeld,
Vogelstang, Wallstadt, Feudenheim, Neckarau,
Casterfeld, Pfingstberg, Rheinau-Mitte und Rheinau-Süd
0621 293-8731
50.25.Kontakt@mannheim.de 
K 1, 7-13, 68159 Mannheim 
  
Grundsicherung 50.2.6 - SachgebietsleitungHerr Karl-Heinz Strobel
Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost,
Neckarstadt-Nordost, Herzogenried, Wohlgelegen
0621 293-8736
50.26.Kontakt@mannheim.de 
K 1, 7-13, 68159 Mannheim 
  
Grundsicherung 50.2.7 - SachgebietsleitungHerr Paul Schmitt
Sandhofen, Sandhofen-Nord, Schönau-Nord, Schönau-Süd,
Waldhof-West, Waldhof-Ost, Gartenstadt, Luzenberg,
Käfertal-Mitte, Käfertal-Süd, Speckweggebiet, Sonnenschein, Franklin
0621 293-8749
50.27.Kontakt@mannheim.de 
K 1, 7-13, 68159 Mannheim