Hilfe zum Lebensunterhalt
(Ihre Ansprechpartner*innen finden Sie am Ende dieser Seite.)
Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt:
Die Hilfe zum Lebensunterhalt errechnet sich aus
- den für den Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz
- den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Die Regelungen zum Einkommen ergeben sich aus § 82 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) , die zum Vermögen aus § 90 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 des SGB XII.
Wir beraten wir Sie auch hierzu gerne in einem persönlichen Gespräch.
Wer kann diese Leistung erhalten?
Personen, die
- in vollem Umfang erwerbsgemindert sind
- vorgezogene Altersrente beziehen oder
- eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit beziehen.
- Minderjährige bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die nicht im Haushalt der Eltern, sondern bei Verwandten leben. Aber nur dann, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Daneben müssen auch vorrangige Unterhaltsansprüche gegenüber Eltern eingesetzt werden.
Zum anrechenbaren Einkommen gehören grundsätzlich
- alle Einkünfte in Geld und geldwerten Zuwendungen. Ausnahmen sind in den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen aufgeführt.
Wer hat keinen Anspruch?
- Personen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld)
- Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
- Ausländer, die eingereist sind, um Sozialhilfe zu erlangen
Sozialpass der Stadt Mannheim
Merkblatt zum Sozialpass
Ansprechpartner*innen | |
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Grundsicherung 50.2.4 - Sachgebietsleitung | Frau Stephanie Geyer |
(Innenstadt, Jungbusch, Oststadt, Schwetzingerstadt, Lindenhof, Neuhermsheim, Niederfeld, Almenhof) | 0621 293-7811 |
50.24.Kontakt@mannheim.de | |
K 1, 7-13, 68159 Mannheim | |
Grundsicherung 50.2.5 - Sachgebietsleitung | Herr Dominik Schäfer |
Neuostheim, Seckenheim, Hochstätt, Friedrichsfeld, Vogelstang, Wallstadt, Feudenheim, Neckarau, Casterfeld, Pfingstberg, Rheinau-Mitte und Rheinau-Süd | 0621 293-8731 |
50.25.Kontakt@mannheim.de | |
K 1, 7-13, 68159 Mannheim | |
Grundsicherung 50.2.6 - Sachgebietsleitung | Herr Karl-Heinz Strobel |
Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost, Neckarstadt-Nordost, Herzogenried, Wohlgelegen | 0621 293-8736 |
50.26.Kontakt@mannheim.de | |
K 1, 7-13, 68159 Mannheim | |
Grundsicherung 50.2.7 - Sachgebietsleitung | Herr Paul Schmitt |
Sandhofen, Sandhofen-Nord, Schönau-Nord, Schönau-Süd, Waldhof-West, Waldhof-Ost, Gartenstadt, Luzenberg, Käfertal-Mitte, Käfertal-Süd, Speckweggebiet, Sonnenschein, Franklin | 0621 293-8749 |
50.27.Kontakt@mannheim.de | |
K 1, 7-13, 68159 Mannheim |