Sportstätten
Sportstätten sind alle Einrichtungen und Anlagen, in denen die Möglichkeit besteht, vereinsgebunden oder vereinsungebunden Sport zu betreiben und im Bereich der Bewegungskunst zu entwickeln. Die Stadt Mannheim unterhält zahlreiche solcher Einrichtungen und Anlagen. Zu den Sportstätten im Zuständigkeitsbereich des Fachbereiches 52 "Sport und Freizeit" gehören acht Sporthallen, zehn Freisportanlagen, ein Stadion und zwei verspachtete Stadien, acht Schwimmbäder sowie zwei Eissportstätten. Eine Übersicht der Anlagen finden Sie hier. Grundsätzlich sind die vorhandenen Sportstätten dem Vereinssport vorbehalten, die durch einen kostenpflichtigen Überlassungsantrag angemietet werden können. Die meisten Sportstätten sind daher nicht öffentlich zugänglich.
Weitere Informationen
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Fachbereich Sport und Freizeit: zuständig für Sporthallen, Freisportanlagen, Schwimmbäder, Eissportzentrum.
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Fachbereich Bildung: zuständig für Sporthallen in Schulgebäuden.
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Eigenbetrieb Stadtraumservice: zuständig für Bolzplätze, Skateanlagen, Boulefelder, Trimm-Dich-Pfade, Nordic-Walking-Park, Basketballfelder, Spielplätze, ausgewiesene Laufstrecken im Käfertaler Wald
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Stadtpark Mannheim GmbH: zuständig für die Sportanlagen im Luisenpark und Herzogenriedpark.