Überlassung von Sportstätten
- Was kann ich mieten?
Sie können städtische Freisportanlagen, Sporthallen, Bäder und Eissportflächen beim Fachbereich Sport und Freizeit anmieten.
Weitere Räumlichkeiten können beim Fachbereich Bildung angemietet werden.- Wozu können die Sportstätten genutzt werden
Zu sportlichen Zwecken.
- Für welchen Zeitraum kann ich eine Sportstätte anmieten?
Sporthallen und Sportplätze:
Schulen: Montags bis freitags von 08.00 - 17.00 Uhr.
Sportvereine und sonstige Gruppen: Montags bis freitags von 17.00 - 22.00 Uhr für Trainingszwecke.
An Wochenenden stehen die Sportstätten für die Durchführung von Sportveranstaltungen zur Verfügung.
In der Ferienzeit sowie an Feiertagen kann es zu Einschränkungen der Nutzung kommen.
Die Sporthallen sind aufgrund der Revisionszeit generell in den ersten drei Wochen der Sommerferien geschlossen.
Rasenplätze können nur vom 01. April bis 30. September genutzt werden.
Freibäder:
Schulen und Kindergärten auf Anfrage.
Sportvereine: Montags bis freitags von 19.30 - 21.30Uhr.
Hallenbäder:
Überlassungen auf Anfrage.
Eissportstätten:
Schulen: Dienstags bis freitags von 10.00 - 12.00 Uhr.
Sportvereine auf Anfrage.- Wie kann ich eine Sportstätte anmieten?
Fortlaufende Überlassung (periodisch)
Sommersaison: 01. April - 30. September
Wintersaison: 01. Oktober - 31. März
1. Frühzeitige Anfrage vor dem gewünschten Nutzungszeitraum beim Fachbereich Sport und Freizeit telefonisch unter der 0621 – 293 7106 oder per Mail an 52ueberlassungen@mannheim.de.
2. Absprache freier Sportstätten und Nutzungszeiten.
3. Den Antrag auf Überlassung von Sportstätten (mit dem kostenlosen Acrobat Reader ausfüllbares PDF-Dokument, Linux-Anwender können z. B. die Software Master PDF verwenden) downloaden, vollständig ausfüllen und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben per Post, Mail oder Fax an den Fachbereich Sport und Freizeit zurücksenden.
4. Der Überlassungsantrag und gegebenenfalls weitere notwendige Dokumente müssen mind. 2 Wochen vor Nutzungsbeginn beim Fachbereich Sport und Freizeit vorliegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird ein Überlassungsvertrag aufgesetzt.5. Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Hallenwart / Schwimmmeister zur Einweisung in den Gefahrenschutz und die Technik der Sportstätte:
Bei jeder Erstnutzung vor der Freigabe der Sportstätte.
Jährliche Wiederholung aller Trainingsverantwortlichen.6. Bei einer Erstnutzung können die Schlüssel dann mit dem Einweisungsprotokoll im Collini-Center in Raum 920 abgeholt werden, ein Schlüssel-Leihschein wird erstellt.
7. Nach der Nutzung muss die Sportstätte in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen werden. Eine Checkliste hilft dabei, die notwendigen Handgriffe nach jeder Nutzung der Sportstätte zu überprüfen.
Einzelüberlassung (terminlich)1. Frühzeitige Anfrage vor dem gewünschten Nutzungszeitraum beim Fachbereich Sport und Freizeit telefonisch unter der 0621 – 293 7106 oder per Mail an 52ueberlassungen@mannheim.de.
2. Absprache freier Sportstätten und Nutzungszeiten.
3. Den Antrag auf Überlassung von Sportstätten (mit dem kostenlosen Acrobat Reader ausfüllbares PDF-Dokument) downloaden, vollständig ausfüllen und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben per Post, Mail oder Fax an den Fachbereich Sport und Freizeit zurücksenden.4. Bei einer Nutzung der Sportstätte mit mehr als 200 Personen müssen weitere individuelle Absprachen mit dem Fachbereich Sport und Freizeit getroffen werden, sodass eine frühzeitige Anfrage erfolgen muss.
5. Nach Prüfung des Überlassungsantrages und gegebenenfalls weiteren notwendigen Dokumenten wird ein Überlassungsvertrag aufgesetzt.6. Terminvereinbarung mit dem entsprechenden Hallenwart / Schwimmmeister zur Einweisung in den Gefahrenschutz und die Technik der Sportstätte:
7. Mit dem Einweisungsprotokoll können die Schlüssel im Collini-Center in Raum 920 abgeholt werden, ein Schlüssel-Leihschein wird erstellt.
8. Nach der Nutzung und Ende des Überlassungsvertrages muss die Sportstätte in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen werden. Eine Checkliste hilft dabei, die notwendigen Handgriffe nach jeder Nutzung der Sportstätte zu überprüfen.
- Welche Dokumente werden bei einer Überlassung benötigt?
- Überlassungsantrag
- Einweisungsprotokoll (Erhalt nach der Einweisung in den Gefahrenschutz und die Technik der Sportstätte)
- Bei der Überlassung eines Bades:
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- DLRG-Silberschein (nicht älter als 2 Jahre)
- Erste-Hilfe-Schein inkl. HLW (nicht älter als 2 Jahre)
- Als nicht BSB-Mitglied:
-
- Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
bzw. Vereinshaftpflichtversicherung
- Nachweis über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Nach individueller Prüfung der Anfrage können darüber hinaus weitere Dokumente benötigt werden.
- Welche rechtlichen Grundlagen müssen beachtet werden?
- Grundsätzlich ist die Überlassungsbedingung und Hausordnung der entsprechenden Sportstätte zu beachten:
- Überlassungsbedingungen:
- Hausordnungen:
- Eine Einweisung in den Gefahrenschutz und die Technik der Sport- bzw. Veranstaltungsstätten vor Nutzungsbeginn ist Voraussetzung für die Gültigkeit des Überlassungsvertrages. Wird die Einweisung nicht wahrgenommen so ist der Überlassungsvertrag unwirksam und die Veranstaltung bzw. Nutzung darf nicht stattfinden. Die Stadt Mannheim wird in diesem Fall von allen Schadensersatzforderungen freigestellt.
- Es dürfen nur geprüfte Elektrogeräte (jährliche Prüfplakette von zertifiziertem Betrieb) in die Sportstätten mitgebracht werden.
- Das Erste Hilfe Material muss mitgebracht werden.
- Grundsätzlich ist die Überlassungsbedingung und Hausordnung der entsprechenden Sportstätte zu beachten:
- Welche Kosten entstehen durch die Anmietung?
Die durch die Anmietung entstehenden Kosten sind der entsprechenden Entgeltordnung zu entnehmen, die im Formularcenter zu Download bereitstehen.
Eine kostenfreie Stornierung der Überlassung ist gemäß den Überlassungsbedingungen bis zu zwei Wochen vorher möglich.
Für eine Verkaufsgenehmigung fallen folgende, zusätzliche Kosten an.