Abwassergebühren
Im Einzugsbereich der Mannheimer Stadtentwässerung werden die Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser durch die Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung geregelt.
Die Niederschlagswassergebühr wird für das Einleiten von Niederschlagswasser in die städtische Kanalisation erhoben. Berechnungsgrundlage ist die unmittelbar oder mittelbar an das Kanalnetz angeschlossene Grundstücksfläche.
Die Schmutzwassergebühr wird für das Einleiten von Schmutzwasser in die städtische Kanalisation erhoben. Berechnungsgrundlage ist in der Regel der Frischwasserverbrauch.
Die Gebühren im Überblick:
ab 01.01.2021 | ab 01.01.2019 | |
Der Gebührensatz für die Niederschlagswassergebühr beträgt pro Quadratmeter (m²) entwässerte Fläche und Jahr |
0,80 € |
0,83 € |
Der Gebührensatz für die Schmutzwassergebühr beträgt pro Kubikmeter (m³) Brauchwasser |
1,68 € |
1,61 € |
Der Gebührensatz für die Einleitung von sonstigem, unverschmutzten Abwasser gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 beträgt pro Kubikmeter (m³) |
1,33 € |
1,32 € |
Informationen zum Starkverschmutzerzuschlag und über Gebühren für sonstige Dienstleistungen des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Mannheim finden Sie in der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung.