Restmülltonne

  • Die Restmülltonne ist Pflicht, denn als Haus- und Grundstückseigentümer*in müssen Sie an die städtische Abfallentsorgung angeschlossen sein. So schreibt es die Kreislaufwirtschafts- und Gebührensatzung (§ 4 Anschluss- und Benutzungszwang) der Stadt Mannheim vor. Es wird eine monatliche Gebühr erhoben.
  • Die Restmülltonne wird je nach Leerungsgebiet wöchentlich oder 14-täglich geleert.
  • In die Restmülltonne gehört alles, was nicht über die Wertstoff-, Bio- oder Papiertonne entsorgt werden kann und nicht zu den Problemstoffen zählt.
  • Die Restmülltonne gibt es in den Größen 60-, 80- , 120-, 240-, 660-, 770- und 1.100-Liter.
  • Für gelegentliche Übermengen können Sie einen gebührenpflichtigen Restmüllsack am Leerungstag zur Mülltonne dazu stellen. Diesen bekommen Sie bei den Recyclinghöfen und beim Kundencenter. Weitere Hinweise finden Sie unter FAQ Abfallwirtschaft.