E-Scooter

Mit der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – eKFV) ist seit dem 15. Juni 2019 in Deutschland die Voraussetzung für Elektro-Tretroller, auch E-Scooter genannt, im Straßenverkehr geschaffen worden. Auch in Mannheim sind E-Scooter seitdem erlaubt – jedoch gibt es einige Dinge zu beachten. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

Unter welchen Voraussetzungen ist ein E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen?
Grundsätzlich sind laut Gesetz alle Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Lenk- oder Haltestange zugelassen, deren Höchstgeschwindigkeit 20 km/h nicht überschreitet. Für die Nutzung im öffentlichen Raum sind eine Betriebszulassung sowie eine sichtbar angebrachte, gültige Versicherungsplakette Pflicht. Das Mindestalter für Fahrer beträgt 14 Jahre, ein Führerschein ist nicht nötig. Auch eine Helmpflicht besteht nicht, jedoch rät die Stadt dringend dazu.

Wo dürfen E-Scooter fahren?
Für E-Tretroller-Fahrer gelten ähnliche Rechte und Pflichten wie für Fahrradfahrer: Die Roller dürfen, wenn sie eine Zulassung haben, auf Fahrradwegen fahren. Wenn keine vorhanden sind, müssen sie die Fahrbahn nutzen. Auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone ist es verboten, mit den Rollern zu fahren. Auch das Verkehrsschild „Rad frei“, das Radfahrer beispielsweise dazu berechtigt, gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße zu fahren, gilt nicht für E-Tretroller.

Wie viele Personen dürfen einen E-Scooter fahren?
Der E-Scooter ist nur für eine Person zugelassen.

Welche Bußgelder können anfallen?
E-Scooter unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier die Bußgelder für typische Verstöße:

Fahren über eine rote Ampel 60 bis 180 Euro
Fahren auf dem Gehweg 15 bis 30 Euro
Fahren in der Fußgängerzone 15 bis 30 Euro
Fahren ohne Versicherungskennzeichen 40 Euro
Fahren ohne Betriebserlaubnis 70 Euro
Nebeneinanderfahren 15 bis 30 Euro
Fahren zu zweit auf einem Roller 10 Euro

Welche Promillegrenze gilt?
Da es sich bei den E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für deren Fahrer dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt, dabei aber keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Übersteigt die Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder zeigen sich bereits ab 0,3 Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, liegt sogar eine Straftat vor und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt auch hier die 0,0-Promille-Grenze.

Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?
Grundsätzlich dürfen E-Scooter – wie gewöhnliche Roller oder Fahrräder auch – auf Gehwegen abgestellt werden, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 1,60 Meter beträgt.

Wer kontrolliert den richtigen Umgang mit E-Scootern?
Der städtische Ordnungsdienst wird im Zuge seiner täglichen Überwachung der Innenstadt sein Augenmerk auch auf die rechtmäßige Nutzung von E-Tretroller richten. Ebenso stehen die Gehwege im Fokus der Überwachung. Der Ordnungsdienst orientiert sich an der Straßenverkehrsordnung und ahndet Verstöße in diesem Bereich. Für die Einhaltung der Verbotszonen sind Leihanbieter selbst verantwortlich.

Leih-E-Scooter
Der Betrieb von E-Scooter Verleihsystemen wird von den jeweiligen Anbietern grundsätzlich eigenwirtschaftlich und eigenverantwortlich im bestehenden ordnungsrechtlichen Rahmen durchgeführt.

Bei Leih-E-Scootern legt die Stadt Mannheim zudem Wert auf die Einhaltung von den mit Leihunternehmen abgeschlossenen Rahmenvereinbarungen. Diese beinhalten zum Beispiel Mindestqualitätsstandards für den Betrieb des Verleihsystems sowie die Definition von sogenannten EKF-Parkverbotszonen.  
Durch die Rahmenvereinbarung haben sich die Anbieter verpflichtet, in diesen Verbotszonen mittels des sogenannten Geo-Fencing ein Beenden des kostenpflichtigen Leihvorgangs zu verhindern, so dass darüber die Einhaltung der Verbotszonen gewährleistet werden kann. Verbotszonen in Mannheim umfassen beispielsweise Grünanlagen, das Neckarufer, die Fußgängerzonen oder den Paradeplatz.

Mit der EKF-Kernzone wird ein Bereich definiert, innerhalb dessen jeder Anbieter zum täglichen Betriebsbeginn maximal 100 Fahrzeuge aufstellen soll.

Eine Übersicht über die durch die Stadt Mannheim definierten Kern- und Verbotszonen, finden Sie im GIS-Portal der Stadt Mannheim.

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