Abschleppen von Kraftfahrzeugen
Gründe für eine Abschleppmaßnahme
Im öffentlichen Verkehrsraum in Mannheim kann ein Kraftfahrzeug abgeschleppt werden, wenn es
- verbotswidrig in einem sicherheitsrelevanten Bereich geparkt ist und/oder für andere Verkehrsteilnehmer eine Gefahr oder Behinderung darstellt. Beispiele: Parken auf einem Geh- oder Radweg, an Kreuzungen, in Feuerwehrzufahrten, Haltverboten, auf einem Schwerbehindertenparkplatz;
- verbotswidrig die Nutzung der Rechte Dritter am öffentlichen Verkehrsraum beeinträchtigt. Beispiele: Mobile Beschilderungen für einen Umzug, für Bauarbeiten, vor Grundstücksein- bzw. -ausfahrten;
- ohne Zulassung im unberegelten Bereich abgestellt wurde. Das Fahrzeug erhält einen roten Punkt, die Abschleppmaßnahme veranlasst der Fachbereich Klima, Natur, Umwelt.
Verwahrung abgeschleppter Fahrzeuge
Zentrale Informationsstelle über den Verbleib aller in Mannheim abgeschleppten Fahrzeuge ist die Leitstelle des Polizeipräsidiums Mannheim.
Kostenrückforderung
Jeder Abschleppvorgang führt zu zwei Kostenforderungen, weil zwei voneinander rechtlich unabhängige Verfahren ausgelöst wurden:
- wegen des Parkverstoßes ergeht eine schriftliche Verwarnung (Ordnungswidrigkeitenverfahren);
- die Abschlepp- und Verwahrkosten werden vor Ort vom Halter oder Fahrer bar oder per EC-Karte abkassiert