Zuschüsse für bürgerschaftliche Begegnungen

Städtepartnerschaften leben von der Begegnung der Bürgerinnen und Bürger, vom Austausch mit Gleichgesinnten über Grenzen hinweg. Die Stadt Mannheim unterstützt dies auf vielen Ebenen und bietet Vereinen und Institutionen auch finanzielle Unterstützung für bürgerschaftliche Begegnungen mit den 14 Partner- und Freundschaftsstädten Mannheims.

Laut der gültigen Richtlinien kann die Stadt Mannheim für bürgerschaftliche Begegnungen in den Partner- oder Freundschaftsstädten oder mit Personen aus den Partner- oder Freundschaftsstädten in Mannheim Zuschüsse gewähren. Ausgezahlt werden entfernungsabhängige Pauschalen oder aber ein pauschaler Zuschuss pro Gast in Mannheim. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22.6.2021 werden auch virtuelle Begegnungen finanziell gefördert. Details hierzu finden Sie weiter unten in den "Richtlinien der Stadt Mannheim zur Förderung von bürgerschaftlichen Begegnungen mit den Partner- und Freunschaftsstädten Mannheims".

Seit 2019 werden die Fördermittel in zwei Tranchen vergeben. Für die Jahre 2021 und 2022 waren die Antragsfristen pandemiebedingt ausgesetzt. Seit 2023 gelten wieder die folgenden Antragsfristen:

Anträge für Begegnungen, die in der 1. Jahreshälfte beginnen, müssen bis 30. November des Vorjahres eingegangen sein.
Anträge für Begegnungen, die in der 2. Jahreshälfte beginnen, müssen bis 31. Mai des aktuellen Jahres eingegangen sein.

Für internationale Jugendbegegnungen und Schulaustausche gibt es vielfache weitere Fördermöglichkeiten sowie didaktisches Material und Hilfestellungen bei der Organisation und inhaltlichen Planung. Bitte schauen Sie auf unsere Zusammenstellung von Ansprechpartnern und Förderprogrammen für Begegnungsmaßnahmen weltweit.

Gern möchten wir Sie mit Blick auf unsere beiden Nachbarländer Polen und Frankreich auf Unterstützungsmöglichkeiten hinweisen, die den Austausch mit den Partnern fördern:

  • Mannheim und Bydgoszcz nahmen 2021/22 an einem Förderprogramm des Deutsch-Polnischen Jugendwerks zur Stärkung des kommunalen Jugendaustauschs teil. Sprechen Sie uns an!
  • Deutsch-Französische Bürgerfonds. Alle Informationen zum Bürgerfonds finden Sie hier: https://www.buergerfonds.eu/.
  • Das Förderprogramm Nouveaux horizons der Baden-Württemberg Stiftung fördert sowohl Kleinprojekte als auch große Vorhaben mit einer Laufzeit von bis zu 3 Jahren: https://www.bwstiftung.de/de/bereiche-programme/bildung/nouveaux-horizons
  • Der Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich fördert baden-württembergische Projekte aller Lebensbereiche mit Bezug zur Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg. Insbesondere Kleinprojekte finden hier Unterstützung: https://vivelawir.eu/mikroprojektefonds/

Mit Blick über den Kanal nach Großbritannien gibt es auch nach dem Brexit noch organisatorische und finanzielle Unterstützung für den Austausch. Im Bereich deutsch-britischer Schul- und Jugendbegegnungen möchten wir besonders auf UK-German Connection hinweisen: https://ukgermanconnection.org

Städtische Zuschüsse für bürgerschaftliche Begegnungen

Richtlinien und Antragsunterlagen:

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die gültigen allgemeinen und besonderen Richtlinien. Zur Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen haben wir Ihnen einen „Leitfaden zur Antragstellung“ erstellt (II.1). Auch telefonisch und per Mail stehen wir Ihnen gern für Rückfragen zur Verfügung.

Um einen Antrag auf Zuschüsse für bürgerschaftliche Begegnungen zu stellen, sind die unter Punkt II aufgelisteten Formulare "Zuschussantrag" und "Anlage zum Zuschussantrag" auszufüllen und fristgerecht (30. November des Vorjahres für Januar - Juni / 31. Mai des laufenden Jahres für Juli - Dezember) einzureichen. Bei einem Besuch in Mannheim mit Empfang durch eine Stadtvertretung gehört auch das Formular "Infobogen Stadtvertretung" zum Antrag. Sollten bei Einreichung noch Unterlagen fehlen, können diese bis eine Woche nach Abgabefrist nachgereicht werden. Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden und müssen abgelehnt werden.

I. Richtlinien

II. Leitfaden zur Antragstellung, Antragsunterlagen

III.  Verwendungsnachweis

Der Verwendungsnachweis, bestehend aus den Dokumenten „Verwendungsnachweis“ und „Anlage zum Verwendungsnachweis“ ist innerhalb von drei Monaten nach der Begegnung einzureichen.