Öffentlichkeitsbeteiligung Lärmaktionsplan 4. Stufe
Die Information und die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein integraler Bestandteil der Lärmaktionsplanung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt in der Zeit vom 03. März 2025 bis einschließlich 03. April 2025 hier auf der Homepage der Stadt Mannheim. In dieser Zeit ist der Entwurf auch im Technischen Rathaus (Glücksteinallee 11, Öffnungszeiten montags bis freitags von 08:00 bis 18:00 Uhr) im Foyer ausgelegt.
Außerdem lädt die Stadt Mannheim für Freitag, 14. März 2025, um 19:00 Uhr zu einer Informationsveranstaltung in den Ratssaal im Stadthaus N1 ein. Die Pläne sind vor Ort ab 18:00 Uhr einsehbar.
Die folgenden Dateien sind nur bedingt barrierefrei.
- Lärmaktionsplan (LAP) 4. Stufe Öffentlichkeitsbeteiligung
- Anhang 1 Hotspot Straße
- Anhang 2 Hotspot Straßenbahn ganztags
- Anhang 3 Hotspot Straßenbahn nachts
- Anhang 4 Datenblätter Straße
- Anhang 5 Datenblätter Straßenbahn
- Anhang 6 Abwägung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
- Anhang 7 Übersicht straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
- Anhang 8 Übersicht straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen LAS
Nutzen Sie die Möglichkeit zur Mitwirkung und reichen Sie Ihre Anregungen bitte schriftlich ein. Wir freuen uns auf Ihre Mitwirkung. Gerne können Sie auch dieses Antwortformular benutzen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir aus Kapazitätsgründen nicht persönlich auf Ihren Beitrag antworten können. Ihre Anregungen werden im finalen Lärmaktionsplan anonymisiert beantwortet.
Per Mail an:
oder per Post an:
Stadt Mannheim
Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung
Sachgebiet 61.2.4 Lärmschutz
Glücksteinallee 11
68163 Mannheim
- Maßnahmen
Im Entwurf zum Lärmaktionsplan werden folgende Maßnahmen zum Beschluss empfohlen:
1. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen (Geschwindigkeitsbeschränkung)
Eingriffe in die Hauptverkehrsachsen sind besonders kritisch zu prüfen. Aufgrund der hohen Verkehrsmengen sind hier aber oftmals Menschen Verkehrslärmbelastungen ausgesetzt, die jenseits der 70 dB(A) (ganztags) und 60 dB(A) nachts liegen und damit in einem Pegelbereich, in dem sich das Ermessen auf eine grundsätzliche Plicht zur Anordnung reduziert. Hier überschreitet die Lärmbelastung die grundrechtliche Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (BVerwG 9A16.16, Beschluss vom 25. April 2018, RN86f). Solche Situationen müssen dann abwägungsgerecht gelöst werden.
Vor diesem Hintergrund wird entlang der Magistralen von und zu den Quadraten und dem Ring bei Lärmkonflikten in der Nacht dem Ruhebedürfnis der Bevölkerung der Vorrang eingeräumt. Am Tag kommt hier im Regelfall der Verkehrsbedeutung die höhere Gewichtung zu. Eine Anordnung von T30 ist hier im Regelfall auf die Nacht beschränkt.
Neben der Verkehrsbedeutung und der Lärmbelastung als Hauptindikatoren fließen in die Abwägung der Maßnahme auch Aspekte wie Auswirkungen auf den ÖPNV und den Radverkehr ein.
Abbildung: Magistralen mit hoher Verkehrsbedeutung
Vor einer Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist in Bereichen mit Lichtsignalanlagen (LSA) aus sicherheitstechnischen Gründen eine Anpassung der Sicherheitszeiten zur Räumung der Kreuzung erforderlich. Ebenso ist ggf. die Grüne Welle an die neue Geschwindigkeit anzupassen. Dieser Aspekt hat maßgeblichen Einfluss auf die zeitliche Umsetzung der Maßnahme, da die Anpassung der Anlagen zum einen mit einem hohen Aufwand verbunden ist, zum anderen aber auch im Stadtgebiet eine große Anzahl von Lichtsignalanlagen aufgrund ihres Alters nicht mehr angepasst werden können. Hier ist ein Austausch der Anlage vor der Umsetzung der Maßnahme notwendig. Die Kosten für die Maßnahmen für Anpassung bzw. Austausch belaufen sich in Summe auf geschätzte 9 Mio. Euro, wobei der weitaus größte Teil für den Austausch erforderlich ist. Sofern eine Anpassung der LSA für die Lärmschutzmaßnahme erforderlich ist, wird eine Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung so lange ausgesetzt, bis die LSA angepasst bzw. ausgetauscht wurde.
Sowohl die vorhandenen finanziellen als auch die personellen Ressourcen sind begrenzt. Die Maßnahmen können selbst unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung gesichert ist, nur schrittweise umgesetzt werden.
Tabelle: Maßnahmenplanung Geschwindigkeitsbeschränkungen Zusammenfassung
Untersuchungsgebiet
Maßnahme
Maßnahme ausgesetzt
Anpassung LSA
Austausch LSA
Almenhof Speyerer Straße
T 30
Casterfeld Ost / Pfingstberg Wachenburgstraße
T 30 nachts
Ja
Feudenheim Am Aubuckel
T 30 nachts bestätigt
Feudenheim Ost
T 30
Ja
Feudenheim West
bereits T 30
Feudenheim Wingertsbuckel
T 30 nachts bestätigt
Friedrichsfeld Vogesenstraße
T 30
Herzogenried Herzogenriedstraße
T 30
Hochstätt
Keine Maßnahme
Innenstadt C1 / A3
bereits T 30
Innenstadt Bismarkstraße
T 30 nachts
Ja
Innenstadt Fressgasse
bereits T 30
Innenstadt Friedrichsring
T 30 nachts
Ja
Prüfauftrag T30 ganztags
Innenstadt H1 / I1
bereits T 30
Innenstadt Jungbusch Luisenring
T 30 nachts bestätigt
Prüfauftrag T30 ganztagsInnenstadt Kaiserring
T 30 nachts
Ja
Prüfauftrag T30 ganztags
Innenstadt Kunststraße West
T 30
Ja
Innenstadt Kunststraße
bereits T 30
Innenstadt Parkring
T 30 nachts
Ja
Prüfauftrag T30 ganztags
Jungbusch Akademiestraße
T 30 nachts
Ja
Prüfauftrag T30 ganztags
Jungbusch Dalberg-, Seilerstraße
bereits T 30
Jungbusch Hafenstraße (bisher Abschnitte T50)
T 30
Käfertal Auerhahnstraße
bereits T 30
Käfertal Auf dem Sand
T 30
Ja
Käfertal B38
T 50
Ja
Käfertal Kallstadter Straße
T 30
Käfertal Ladenburger Straße
bereits T 30
Käfertal Lampertheimer Straße
T 30
Käfertal Mannheimer Straße
T 30 nachts
Ja
Käfertal Mannheimer Straße Nord
bereits T 30
Käfertal Neustadter Straße
T 30 nachts
Käfertal Obere Riedstraße West
Keine Maßnahme
Käfertal Obere Riedstraße
bereits T 30
Käfertal Wormser Straße Mitte
bereits T 30
Käfertal Wormser Straße West
Keine Maßnahme
Lindenhof Bellenstraße
bereits T 30
Lindenhof Glücksteinallee
T 30
Ja
Lindenhof Meeräcker-, Landteilstraße
T 30
Ja
Lindenhof Windeckstraße
bereits T 30
Neckarau Friedrichstraße West
bereits T 30
Neckarau Friedrichstraße
bereits T 30
Neckarau Mallaustraße
Keine Maßnahme
Neckarau Morchfeldstraße
T 30
Neckarau Neckarauer Straße
T 30 nachts
Ja
Neckarau Rheingoldstraße
bereits T 30
Neckarau Sedanstraße
bereits T 30
Neckarau Steuben-, Rheingold-, Sedanstraße
T 30
Ja
Neckarstadt-Ost Bibienastraße
bereits T 30
Neckarstadt-Ost Carl-Benz-Straße
T 30
Ja
Neckarstadt-Ost Friedrich-Ebert-Straße B38
T 30 nachts
Ja
Neckarstadt-Ost Garnisonstraße
bereits T 30
Neckarstadt-Ost Käfertaler Straße (Ost)
T 30
Neckarstadt-Ost Käfertaler Straße (West)
T 30
Ja
Neckarstadt-Ost Lange Rötterstraße
bereits T 30
Neckarstadt-Ost Schafweide
T 30 nachts
Ja
Neckarstadt-West Dammstraße
bereits T 30
Neckarstadt-West Am Messplatz
T 30
Ja
Neckarstadt-West Hansastraße
T 30
Neckarstadt-West Mittelstraße (alter Messplatz)
T 30
Ja
Neckarstadt-West Untermühlaustraße
T 30 nachts bestätigt
Neckarstadt-West Waldhofstraße
T 30
Ja
Neuhermsheim Hermsheimer Straße
T 30
Neuostheim Dürerstraße Mitte
T 30
Neuostheim Dürerstraße West
T 30
Neuostheim Seckenheimer Landstraße Ost
Keine Maßnahme
Neuostheim Seckenheimer Landstraße
T 30 nachts
Oststadt Am Oberen Luisenpark
T 30
ja
Oststadt Augustanlage
T 30 nachts bestätigt
Oststadt Collinistraße
T 30
Oststadt Friedrichsplatz
T 30 nachts
(Ja)
(Ja)
Oststadt Goethestraße
T 30 nachts bestätigt
Oststadt Josef-Braun-Ufer
bereits T 30
Oststadt Kolpingstraße
T 30
Oststadt Renzstraße
T 30 nachts
Rheinau B36 Süd
Keine Maßnahme
Rheinau Friedelsheimer Straße
bereits T 30
Rheinau Maxdorfer Straße / B36
Keine Maßnahme
Rheinau Relaisstraße Nord
T 30 nachts
Ja
Sandhofen Blumenau Braunschweiger Allee Mitte
T 30
Sandhofen Blumenau Braunschweiger Allee Nord
bereits T 30
Sandhofen Viernheimer Weg Ost
Keine Maßnahme
Sandhofen Viernheimer Weg West
T 30
Schönau Amselstraße
Keine Maßnahme
Schönau Braunschweiger Allee Süd
T 30
Schönau Domstiftstraße
bereits T 30
Schönau Lilienthalstraße
T 30
Ja
Schönau Schönauer Straße
bereits T 30
Schönau Sonderburger Straße
T 30
Schönau Spinnereistraße
bereits T 30
Schwetzingerstadt
Reichskanzler-Müller-StraßeT 30 nachts
(Abschnitt)Ja
Schwetzingerstadt Rheinhäuser Straße
bereits T 30
Schwetzingerstadt Richard-Wagner-Straße
bereits T 30
Schwetzingerstadt Schwetzinger Straße
T 30
Ja
Schwetzingerstadt Seckenheimer Straße
T 30
Schwetzingerstadt Traitteurstraße
T 30
Ja
Schwetzingerstadt Viehhof-, Möhlstraße
T 30 nachts
Ja
Seckenheim Freiburger Straße
bereits T 30
Seckenheim Hauptstraße
T 30
Ja
Seckenheim Kloppenheimer Straße Nord
bereits T 30
Seckenheim Kloppenheimer Straße Süd
T 30
Seckenheim Offenburger Straße Nord
T 30
Vogelstang Eberswalder Weg
bereits T 30
Vogelstang Hinter dem Wolfsberg
T 30
Vogelstang Magdeburger Straße
T 50
Ja
Waldhof Akazienstraße
bereits T 30
Waldhof Alte Frankfurter Straße
T 30
Waldhof Alte Frankfurter Straße
(Teilabschnitt)
bereits T 30
Waldhof B44
T 40
Ja
Waldhof Kasseler Straße
T 30
Waldhof Langer Schlag Ost
bereits T 30
Waldhof Langer Schlag West
bereits T 30
Waldhof Sandofer Straße
T 30
Ja
Waldhof Speckweg
T 30
Ja
Waldhof Speckweg Ost
bereits T 30
Waldhof Waldpforte
T 30
Ja
Waldhof Waldstraße
T 40
Ja
Wallstadt Keltenstraße
T 30
Wallstadt Mosbacher Straße West
T 30
Abbildung: Übersicht straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen nur T_N (Anhang 7)
2. Einbau lärmarmer Fahrbahnbelege
Bei innerorts gefahrenen Regelgeschwindigkeiten von bis zu 50 km/h haben einige Splittmastixasphalte (SMA 5 und 8) sowie Asphaltbetone (≤ AC 11) eine pegelmindernde Wirkung. Der Eigenbetrieb Stadtraumservice als Straßenbaulastträger erneuert in Abhängigkeit vom Zustand der Straße regelmäßig im Stadtgebiet die Asphaltdeckschichten bzw. führt eine Grundhafte Erneuerung der Straße durch. Diese Maßnahmen sind – wenn möglich - zukünftig mit Deckschichten durchzuführen, welche auch eine akustische Wirksamkeit bei innerorts gefahrenen Geschwindigkeiten unter 60 km/h haben.
3. Austausch lauter Fahrbahnoberflächen
Insbesondere in den Bereichen, in denen die Straßenbahngleise auf der Straße geführt werden, sind stellenweise für den Straßenverkehr akustisch ungünstige Pflastersteine verlegt. Dadurch sind im Vergleich zu Asphaltdeckschichten erheblich höhere Lärmemissionen vorhanden. Die rnv GmbH ist mittlerweile dazu übergegangen, bei erforderlichen Eingriffen den Gleiskörper die lärmtechnisch günstigeren Schwarzdecken zu verbauen.
In den letzten Jahren erfolgte auf der Schwetzinger Straße und der Seckenheimer Straße in der Schwetzingerstadt ein Austausch des Pflasterbelags durch eine Schwarzdecke, was zu einer erheblichen Lärmminderung beigetragen hat. Bezogen auf die Belastungsschwerpunkte des vorliegenden Lärmaktionsplans sind in den im Untersuchungsgebieten Waldhof (Luzenberg) - Sandhofer Straße und Feudenheim - Hauptstraße Pflasterbeläge verbaut. Zur Entlastung der Anwohner wird empfohlen, dass insbesondere in diesen beiden Untersuchungsgebieten die Pflasterbeläge durch eine Schwarzdecke ersetzt werden.
- Ruhige Gebiete
Nach den Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind im Lärmaktionsplan nicht nur Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu untersuchen und zu regeln, sondern auch Ruhige Gebiete vor einer weiteren Zunahme des Lärms zu schützen.
Ruhige Gebiete wurden für den Ballungsraum Mannheim erstmals in der zweiten Stufe des Lärmaktionsplans ausgewiesen. In der aktuellen vierten Runde wurden für die Lärmkartierung (die Grundlage für die Lärmaktionsplanung) neue Ermittlungs- und Berechnungsvorschriften eingeführt. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Überarbeitung der bisher festgelegten ruhigen Gebiete. Die neuen Berechnungsvorschriften führen insbesondere in Bereichen außerhalb der geschlossenen Ortslage dazu, dass sich der Lärmpegel gegenüber der alten Berechnung tendenziell erhöht. In der Folge sind die Flächen der betroffenen Ruhigen Gebiete z.T. deutlich geringer.
Tabelle: Ruhige Gebiete als Landschaftsraum
Beschreibung
Flächengröße
Fläche 1a und 1b
Teile des Naturschutzgebietes Ballauf-Wilhelmswörth;
Landschaftsschutzgebiet Markgrafenacker, Sandhofer Bruchca. 743 ha
ergänzend relativ ruhiger Bereich
ca. 254 ha
Gesamt
ca. 997 ha
Fläche 2
Landschaftsschutzgebietes Käfertaler Wald
ca. 485 ha
ergänzend relativ ruhiger Bereich
ca. 704 ha
Gesamt
ca.1.189 ha
.
Fläche 3
Landschaftsschutzgebiet Straßenheimer Hof
ca. 113 ha
ergänzend relativ ruhiger Bereich Landschaftsschutzgebiet Straßenheimer Hof und FFH Gebiet Sandgebiete zwischen Mannheim und Sandhausen
ca. 317 ha
Gesamt
ca. 430 ha
Fläche 4a
Fläche Spinelli - Areal
ca. 31 ha
ergänzend relativ ruhiger Bereich
ca. 21 ha
Fläche 4b
Bürgerpark Feudenheim (Bürgerpark am Wingertsbuckel)
ca. 18 ha
ergänzend relativ ruhiger Bereich
ca. 11 ha
Gesamt
81 ha
Fläche 5
Landschaftsschutzgebiet Langewann,
Friedhof Feudenheimca. 45 ha
Fläche 6
Landschaftsschutzgebiet Waldpark,
Naturschutzgebiet Reißinsel und
Naturschutzgebiet Silberpappelca. 270 ha
Fläche 7
Relativ ruhiger Bereich Dossenwald
ca. 340 ha
Abbildung: Ruhige Gebiete als Landschaftsraum
Die Ruhigen Gebiete als städtische Erholungsflächen wurden nachrichtlich aus dem LAP 2. Stufe übernommen. Aufgrund der zu Grunde liegenden Kriterien haben sich keine neuen Zuschnitte ergeben. Auch hier wird auf die Ermittlung und ggf. Ausweisung weiterer Gebiete vorerst verzichtet. In Karte 2 sind die Gebiete dargestellt. Die Geräuscheinwirkungen durch die Industrie sind grau dargestellt. Fluglärm ist nicht relevant. Die Gesamtfläche umfasst mit rund 268 ha etwa 1,8% der Stadtfläche.
Tabelle: städtische Erholungsflächen
Beschreibung
Flächengröße
Fläche 1
Herzogenriedpark
ca. 20 ha
Fläche 2
Hauptfriedhof
ca. 40 ha
Fläche 3a
Teilflächen Landschaftsschutzgebiet Mannheimer Neckaraue
ca. 6 ha
Fläche 3b
ca. 5 ha
Fläche 4a
Oberer Luisenpark
ca. 14 ha
Fläche 4b
Luisenpark
ca. 46 ha
Fläche 5
Landschaftsschutzgebiet Au
ca. 44 ha
Fläche 6
Vogelstangseen
ca. 27 ha
Fläche 7
Landschaftsschutzgebiet Westlich der Ilvesheimer Schlinge
ca. 41 ha
Fläche 8
Rheinauer See
ca. 25 ha
Abbildung: Ruhige Gebiete als innerstädtische Erholungsflächen
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