67. Gestaltungsbeirat am 27.07.2023
Die Sitzung des 67. Gestaltungsbeirats fand am Donnerstag, den 27.07.2023 im HAIFA 2 (EG), des Technischen Rathauses statt.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Beratungen
12:30 Uhr TOP 1 Go7 Group, Firmenzentrale auf Taylor; Vogelstang - WV GBR 66
Der Entwurf der Go7 AG Firmenzentrale wurde im GBR 66. vorgestellt und wurde nun erneut als überarbeiteter Entwurf beraten. Der Gestaltungsbeirat stellt erfreut fest, dass der überarbeitete Entwurf überzeugt, die Impulse des GBR 66. aufgegriffen wurden und der Entwurf sich positiv weiterentwickelt hat.
Baukörper
Aus dem ursprünglich heterogenen Baukörper mit Vor- und Rücksprüngen wurde ein strukturell klar gefasster und kräftiger Baukörper entwickelt, dessen einheitliches Gebäudevolumen und Farbigkeit die Adressbildung einer Firmenzentrale stärkt. Durch die Verbreiterung der Vorzone entlang der Straße wird dies zusätzlich unterstützt. Das Staffelgeschoss mit vorgelagerter Dachterrasse zum Taylorpark hin wird in das Gebäudevolumen integriert mit einer umlaufenden Fassadengestaltung. Wohltuend ist die Einheitlichkeit der verwendeten stehenden Fensterformate mit den größeren Einschnitten am Eingangsbereich und im Bereich der Dachterrasse. Dem Café und Kantine wurde zum Taylorpark hin eine Terrasse vorgelagert, so dass die Verbindung zum Taylorpark positiv erlebbar wird und Aufenthaltsqualität geschaffen ist.
Farbgebung und Fassadenmaterial
Es wurde eine einheitliche Putzfassade vorgestellt mit monochromer Farbgebung in hellem Grauton. Die Farbigkeit der Fensterrahmen und des Sonnenschutzes als zusätzliches Gestaltungsmittel sollte nicht stark kontrastierend, sondern mit dem Grundton der Putzfassade harmonisierend ähnlich ausgewählt werden. Bei der Putzfassade sollte auf die Gestaltung und die Einbindung der Sockelzone und auf die Gestaltung mit der Putzkörnung geachtet werden.
Freianlagen
Bei der Überarbeitung der Freianlagen wurde die Anordnung der Stellplätze klarer strukturiert, so dass die Verbindung zum benachbarten Taylorpark gegeben ist.
Die Fahrradabstellplätze sollten anstatt an der Grenze zum Taylorpark hin, beidseitig neben dem Eingangsbereich angeordnet werden. Es wurde diskutiert ob eine Befreiung von Vorgaben der Stadt Mannheim hinsichtlich der zu überdeckenden Fahrradstellplätze zu beantragen ist. Die Freiflächen zum Taylorpark können so insgesamt mit baumbestandenen Grünflächen zu mehr Aufenthaltsqualität beitragen.
Der Beirat bedankt sich für die erneute Präsentation und die fruchtbare Zusammenarbeit und bittet Bauherr und Architekt die beschriebenen Anregungen aufzunehmen.
Der Beirat wünscht Bauherr und Architekten viel Erfolg bei der Umsetzung des gelungenen Projektes.
Ergebnis: Entwurf zur Umsetzung empfohlen
13:00 Uhr TOP 2 Zeppelinstraße, Neubau Mehrfamilienhäuser; Neckarstadt- West
Der Entwurf besteht aus 2 Volumina, welche die Konturen der bisherigen Bebauung im Osten weiterführen und durch einen städtebaulich nachvollziehbaren Versatz nach vorne mit dem östlichen Block auf die Bauflucht der westlichen Gebäudekanten des Bestandes reagieren.
Der GBR akzeptiert diesen Ansatz und gibt folgende Hinweise:
Der Grundrissversatz der Volumina lässt am westlichen Block eine Gebäudefront in der Seitenansicht entstehen, welcher weiter auf die Besonderheit dieser geometrischen Situation reagieren sollte und nicht nur als wenig einladende Seitenfassade in den Stadtraum ragt. Eine Überprüfung und Veränderung der doppelten Staffelgeschosse im „Großen Haus“ wäre wünschenswert. Hier sollten die beiden oberen Ebenen in einem Rücksprung zusammengefasst entwickelt werden. Der angebotene Materialkanon mit Klinkerriemen im Erdgeschossbereich und Putzflächen in den oberen Ebenen ist angemessen. Eine helle Schlämmung der Klinkerriemen würde der Beirat begrüßen. Sollte in den Staffelebenen auch Klinkerriemen zum Einsatz kommen, dann sollten diese auch hell geschlämmt werden.
Für die Balkone wurden in der Vorlage satinierte Glasbrüstungen vorgeschlagen. Hier rät der Beirat zu einem Wechsel hin zu einer niedrigen massiven Brüstung mit aufgesetztem Metallgeländer. Zu beachten ist hierbei die baurechtliche Aufstiegsverhinderung in Baden-Württemberg.
Der Haupteingang zu den zahlreichen Wohneinheiten ist noch zu unbedeutend und klein dimensioniert, im Außenraum, im Innenbereich sowie in der architektonischen Ausformulierung. Funktional sollte hier auf die Abwicklung vieler alltäglicher Vorgänge mehr Rücksicht genommen werden und die Gesamtadresse der beiden Wohngebäude im Bereich der Zugänge würdig gestaltet werden.
Der umgebende Außenraum insgesamt sollte weiter definiert werden. Dabei sollte beispielsweise die Zugänglichkeit und Lage von Fahrradstellplätzen für Besucher, notwendige Spielgelegenheiten für Kinder, Einfriedungen des Grundstückes und der privaten Freiräume im EG vertieft bearbeitet werden. Ein Bepflanzungskonzept der TG (100% Grundstücksversiegelung) wird erwartet. Eine Reduktion zugunsten Baumpflanzungen soll geprüft werden. Durch den vorgelagerten städtischen Freiraum besteht die Möglichkeit, im planerischen Dialog mit der Stadt die Adressbildung sowie die logistische Abwicklung der Unterflursysteme zu optimieren.
Der Zwischenraum zur bestehenden Bebauung im Bereich der TG-Rampe ist noch unzureichend dargestellt und sollte aufgrund der unmittelbaren Nähe der Wohnnutzungen vertiefend bearbeitet werden, um keine Rückseiten zu erzeugen.
Der GBR bittet um Berücksichtigung der Empfehlungen und Wiedervorlage.
Ergebnis: Wiedervorlage
13:30 Uhr TOP 3 Ehemaliges Sparkassengebäude, Neubau Kita; Lindenhof - WV GBR 66
Das Projekt wird erneut vorgestellt, nachdem es in der letzten Sitzung grundsätzlich zum städtebaulichen Konzept beraten wurde. Erfreut stellt der Beirat fest, dass es in der weiteren Durcharbeitung überzeugend gelingt, die städtebauliche Eckausbildung, die Nutzung als Kita und die Einbindung des Kunstwerks zu einem neuen, stimmigen Ensemble zu vereinen.
In Abstimmungen mit den Erben Hajek konnte erreicht werden, dass das Kunstwerk neu aufgebaut werden kann. Auf Stadtboden abgesenkt, Richtung Platzraum verschoben und mit einem rutschfesten Belag versehen kann das Kunstwerk somit an diesem Ort verbleiben. Dies wird ausdrücklich gewürdigt.
Das Gebäude selbst gliedert sich in einen Hauptbaukörper, der mit einer Gaube eine eindeutige Eckbildung zum Platz und zum diagonal gegenüberliegenden Freiraum bildet und in eine ‚grüne Fuge‘ entlang der Schwarzwaldstraße, an der die gestapelten Freiräume für die Kitanutzung angeordnet sind. Die Ausrichtung der Erdgeschossfassade zum Platz hin wird sorgfältig entwickelt, mit der diagonalen, zu beiden Straßenseiten gleichmäßig zurückspringenden Fassade und der überkragenden Gaube gelingt die Kubatur des Gebäudes. Nur der Eingang sollte dann folgerichtig vom Platz erfolgen und nicht von der Emil-Heckel-Straße aus.
Die Grundrisse sind im Zusammenspiel mit den Terrassen prinzipiell gut entwickelt. Die Fassade wird in ersten Überlegungen vorgestellt. Die als gestapelte Terrassen ausgebildeten Freiräume für die Kita erhalten zur Schwarzwaldstraße hin eine Rankkonstruktion, die die Kubatur des Hauptgebäudes auch in der geneigten Dachfläche weiterführt und damit die grüne Fuge herstellt. Das Erdgeschoss hingegen erhält durchgehend eine transparente Fassade. Hier wäre zu prüfen, ob die Glasfassade nur auf den Unterschnitt begrenzt werden sollte und das EG entlang der Schwarzwaldstraße einen prägnanteren Sockel ausbildet. Auch wenn Holz als Fassadenmaterial gut vorstellbar ist, sollte eine städtische Fassade entstehen, die sich in den Kontext einpasst. Wichtig wird die sorgfältige Planung der Begrünung, um auch langfristig die grüne Fuge zu sichern.
Insgesamt wird erwartet, dass das Konzept nicht nur aufgrund der Nutzung, sondern auch in seinem städtebaulichen Auftritt einen sehr hohen Mehrwert für das Quartier bilden wird.
Wir wünschen dem Projekt viel Erfolg bei der Realisierung!
Ergebnis: Entwurf zur Umsetzung empfohlen