Die Betreuungsbehörde ist Ansprechpartner*in für alle Themen rund um die rechtliche Betreuung. Im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) findet sich die Arbeitsgrundlage für die Tätigkeit der Betreuungsbehörde.
Bauarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum genehmigt die Straßenverkehrsbehörde. Dazu gehören auch die Aufstellung von Gerüsten und Bauzäunen, von Bauwagen bzw. -containern und das Lagern von Baumaterial auf öffentlichen Straßen.