Wird der öffentliche Verkehrsraum anderweitig genutzt als für den "Verkehr" spricht man von einer Sondernutzung. Diese unterscheidet sich in mobile Sondernutzungen wie beispielsweise Außengastronomie, Baustelleneinrichtungen oder Werbetafeln und in immobile Sondernutzungen wie fest installierte Anlagen und Stand-Markisen (Verankerung im Boden). Die Nutzung des öffentlichen Raums für private / gewerbliche Zwecke kann gegen Gebühr bei der Stadt Mannheim beantragt werden.
Wichtige Informationen und Gestaltungsregeln für eine zukunftsfähige Sondernutzung.
Aufgrund der Bauarbeiten am neuen Zugangsgebäude am Lindenhofplatz, ist der Zugang zum Hauptbahnhof ("Fußgängertunnel") aktuell bis auf weiteres nicht barrierefrei erreichbar. Für mobilitätseingeschränkte Personen besteht die Möglichkeit, die kurze Strecke zwischen den Haltestellen „Mannheim Hauptbahnhof Süd/Lindenhof“ und "Mannheim Hauptbahnhof" barrierefrei mit der im 10-Minuten-Takt verkehrenden Straßenbahnlinie 3 zurückzulegen.
Zwei Wochen lang konnten alle Mannheimerinnen und Mannheimer Ihre Favoriten für die neuen Straßennamen in Rheinau-Süd bestimmen. Dort sollen die vier Straßen Gustav-Nachtigal-Straße, Leutweinstraße, Lüderitzstraße und Sven-Hedin-Weg umbenannt werden. Nun steht das Endergebnis fest.