Vorsicht bei der Entsorgung von asbesthaltigen Nachspeicherheizgeräten
Ältere Nachtspeicheröfen können Asbest und giftiges Chrom enthalten und stellen damit eine erhebliche Gefahr für Gesundheit und Umwelt dar. Daher dürfen nur zugelassene Fachfirmen nach TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) solche Elektrogeräte zerlegen und entsorgen.
Egal ob Großgeräte wie Kühlschränke, Wasch- und Spülmaschinen oder Kleingeräte wie elektrische Zahnbürsten, blinkende Turnschuhe und Glückwunschkarten oder LED-Lesebrillen – all diese Geräte benötigen Strom aus der Steckdose, der Batterie, dem Akku oder der Solarzelle und gehören – wenn sie nicht mehr repariert werden können – zum Elektroschrott. Sie dürfen niemals über den Hausmüll entsorgt werden. Sie können kostenlos bei den Mannheimer Recyclinghöfen oder im Handel zurückgegeben werden.
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