Schon früh stellte sich heraus, dass von bestimmten Anlagentypen besondere Gefahren für Beschäftigte und Dritte ausgehen können. Explodierte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und Lagerbereichen, Abstürze von Aufzügen und ähnlich verheerende Unfälle haben dazu geführt, dass Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb sogenannter überwachungsbedürftiger Anlagen erlassen wurden.
Übermüdete Lastkraftwagen- oder Busfahrer gefährden sich selbst und andere. Sie stellen eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar. Der Gesetzgeber verpflichtet daher die Fahrer von Lkws und Bussen zur Einhaltung höchstzulässiger Lenkzeiten, zu Mindestruhezeiten sowie zu Pausen. Die Fuhrunternehmer sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Fahrer zu überwachen und Kontrollgeräte einzubauen.
Der Gemeinderat hat am 12.12.2023 beschlossen, dass die Stadt Mannheim ab dem 01.03.2024 eine Beherbergungssteuer erhebt.
Die Beherbergungssteuer – andernorts auch Bettensteuer genannt – ist eine örtliche Aufwandssteuer. Die Erträge aus der Beherbergungssteuer leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der vielfältigen Angebote und Leistungen der Stadt Mannheim.