Anlagensicherheit

Schon früh stellte sich heraus, dass von bestimmten Anlagentypen besondere Gefahren für Beschäftigte und Dritte ausgehen können. Explodierte Dampfkessel, Brände in Chemieanlagen und Lagerbereichen, Abstürze von Aufzügen und ähnlich verheerende Unfälle haben dazu geführt, dass Vorschriften für die Errichtung, die Montage und den Betrieb sogenannter überwachungsbedürftiger Anlagen erlassen wurden.

Die Gewerbeaufsicht

  • überwacht Anlagen wie z.B. Aufzüge, Druckbehälter oder Dampfkessel u.a. daraufhin, ob die gesetzlichen Prüffristen eingehalten und die Anlagen in einem sicherheitstechnisch unbedenklichen Zustand betrieben werden
  • veranlasst im Falle eines Unfalls die notwendigen Untersuchungen, um Wiederholungen zu verhindern

Die Gewerbeaufsicht berät Sie gerne in technischen und organisatorischen Belangen rund um die Anlagensicherheit.