Gesundheit am Arbeitsplatz
Berufsbedingte Erkrankungen sind ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor. Ursachen sind die physischen und psychischen Belastungen, denen Menschen bei der Arbeit ausgesetzt sind. Hierzu gehören allergieauslösende Stoffe, ergonomische Missstände, schlechte Sichtverhältnisse, schlechte Luft und vieles mehr.
Die Gewerbeaufsicht
- achtet auf Maßnahmen zur Verhütung arbeitsbedingter Unfälle
- überwacht Maßnahmen zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- weist auf Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit hin
- berät bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
- wirkt bei der Planung von Arbeitsstätten und Anlagen im Rahmen baurechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren mit
- überwacht Maßnahmen der Arbeitssicherheit, der Arbeitshygiene und des Gesundheitsschutzes.
Dort, wo die Arbeit krank macht, sind Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig. Dies gilt auch beim Schutz von Nichtrauchern am Arbeitsplatz, den der Gesetzgeber in die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber gelegt hat.
Ihre Gewerbeaufsicht berät Sie schnell und kompetent.
- Anzeigen über den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken nach der NiSV erstatten Sie bitte online.
- Anzeigen für den Betrieb eines Lasers der Klasse 3 oder 4B (Mitteilung an die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde - Pflicht nach DGUV-V 2) senden Sie bitte mit den erforderlichen Unterlagen an gewerbeaufsicht@mannheim.de.