Sind Sie pflegebedürftig und leben im eigenen Haushalt, wird zunächst geprüft, ob und inwieweit mit unterstützenden Maßnahmen die Versorgungssituation zu Hause erhalten werden kann.
Dann, wenn eine Versorgung im Haushalt nicht mehr möglich ist und die Leistungen der Pflegekasse (siehe „Pflege im eigenen Haushalt“), sowie das eigene Vermögen und Einkommen nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen, können Sie Leistungen bei uns beantragen.
Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihre Pflegekasse (Krankenkasse der/des Betroffenen). Die Pflegekasse gewährt Leistungen entsprechend Ihrer Pflegebedürftigkeit.
Sofern noch kein Pflegegrad zuerkannt ist, fordern Sie bitte bei der zuständigen Pflegekasse die Antragsformulare zur Einstufung in einen Pflegegrad an. Befindet sich die zu pflegende Person im Krankenhaus, kann Ihnen auch der dortige Sozialdienst weiterhelfen. Liegt eine Demenz vor, sollten Sie dem Antrag eine entsprechende Bescheinigung des Haus-/Stationsarztes beifügen.
Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt haben keine Altersgrenze. Queere Menschen wollen in jedem Alter sichtbar und gleichberechtigt sein. Dennoch fällt auf, dass die queeren älteren und vor allem die queeren alten Menschen weniger sichtbar sind. Dies hat vielfältige Gründe: Queere Menschen, die noch die Verfolgung und Tabuisierung in der Nachkriegszeit erlebt haben, wollen sich nicht immer so öffentlich zeigen. Lautstärke, Musikstil, fehlende Sitzplätze oder die aktuellen Themen treffen nicht immer die Wünsche und Bedürfnisse der queeren Älteren und Alten. Auf dieser Website gibt es umfangreiche Informationen und Angebote aus Mannheim und Umgebung für queere Ältere, Fachkräfte und alle am Thema interessierten Menschen.