Wahlen und Abstimmungen

Bundestagswahl 2025

Informationen in leichter Sprache zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.

Der Bundespräsident hat nach Auflösung des Bundestages mit Anordnung vom 27. Dezember 2024 den 23. Februar 2025 als Wahltag bestimmt. Das Wahlbüro steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung. Die Frist für die Beantragung von Briefwahl in Regelfällen ist abgelaufen. Grundlegende Informationen zur Briefwahl finden Sie hier. Ihr Wahlgebäude finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Falls Sie diese nicht zur Hand haben, können Sie es mithilfe der Online-Wahlgebäudesuche herausfinden.

Keine Briefwahlunterlagen erhalten?

Wer rechtzeitig Briefwahl beantragt, die Unterlagen aber nicht erhalten hat, kann bis spätestens Samstag, 22. Februar um 12.00 Uhr beim Wahlbüro Ersatzunterlagen erhalten und sollte sich hierfür schnellstmöglich melden (wahlbuero@mannheim.de, Tel. 293 9566).

Die Wahlinfo-App

Mit der Wahlinfo-App der Stadt Mannheim haben Wahlberechtigte und Wahlinteressierte unmittelbaren Zugriff auf umfangreiche Informationen. Sie informiert über grundlegende und aktuelle Themen, erinnert mithilfe von Push-Nachrichten an wichtige Termine und beantwortet viele Fragen, wie z. B.: Wann findet die Wahl statt? Wie kann ich per Briefwahl wählen? Was, wenn ich kurz vor der Wahl umziehe? Wie lauten die amtlichen Endergebnisse? Die barrierearme Anwendung ist sowohl für Android wie auch iOS erhältlich und kann jederzeit über Google Play bzw. den App Store installiert werden. Sie ist hier zu finden.

Der Wahlatlas

Die Ergebnisse der Mannheimer Wahlen seit 1996 sind nun auch im WahlatlasMannheim2 abrufbar. Dabei bieten sich viele Vergleichs-Möglichkeiten und eine animierte Zeitleiste lässt sogar Entwicklungen deutlich werden. Probieren Sie es aus! 

Hier geht es zum WahlatlasMannheim2. 

 

Wussten Sie schon… ?

  • Wahlen werden in Deutschland von der Verwaltung vorbereitet, aber von unabhängigen Wahlorganen, den Wahlvorständen, durchgeführt und ausgezählt.
  • Diese Wahlorgane üben ihre Tätigkeit unparteiisch, selbstständig und frei von staatlichen Weisungen aus.
  • Nicht alle Menschen sind für alle Wahlen in Deutschland wahlberechtigt. Schauen Sie sich die Wahlrechtsvoraussetzungen der einzelnen Wahlarten an. Sie finden Sie im Untermenü zur entsprechenden Wahl.
  • Die Wahlberechtigten werden etwa fünf Wochen vor dem Wahltag in das Wählerverzeichnis ihrer Wohngemeinde eingetragen und mit einer Wahlbenachrichtigung über ihr Wahlrecht unterrichtet.
  • Die Wahlbenachrichtigungen gehen den Wahlberechtigten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zu und enthalten einen vorgedrucktem Briefwahlantrag.
  • Wir verschicken Ihre Briefwahlunterlagen weltweit, wenn Sie im Urlaub sein sollten.
  • In Mannheim sind bei einer Wahl zwischen 1500 und 2000 Helfende in den Wahlvorständen und in anderen Funktionen im Einsatz.

 

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