Die Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die monatliche Leistungen des Jobcenters (Bürgergeld), der Wohngeldbehörde (Wohngeld), der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder des Fachbereichs Arbeit und Soziales (Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) beziehen.
Auszubildende, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, sind vom Anspruch auf Bildung und Teilhabe ausgeschlossen.
Erschließungskosten für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, Grün-, Spielplatz- und Lärmschutzanlagen) werden von der Gemeinde auf die beitragspflichtigen Eigentümer / Erbbauberechtigten der anliegenden beitragspflichtigen Grundstücke gemäß den gesetzlichen Bestimmungen umgelegt.