In Mannheim kommt besonders für Familien die Lebensqualität nicht zu kurz: In vielen Teilen des Stadtgebiets warten grüne Oasen. Zu fast einem Drittel besteht die Stadt aus Natur- und Landschaftsschutzgebieten. Die Ufer von Rhein und Neckar und der urwaldartige Waldpark in Nähe des pulsierenden Stadtkerns laden zum Entspannen, Ausruhen und Toben ein. In den Biotopen der Flusslandschaften, den Auenwäldern oder nahe der eiszeitlichen Dünen leben Pflanzen und Tiere, die Sie in Süddeutschland sonst kaum finden werden.
Nach § 10b Einkommensteuergesetz sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer abzugsfähig. Für die Begriffe gemeinnützige, mildtätige, kirchliche, religiöse und wissenschaftliche Zwecke gelten die §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung.
Bauvorhaben unterliegen bis zu ihrer Fertigstellung der Bauüberwachung. Genehmigungspflichtige Bauvorhaben finden dann ihren Abschluss in der so genannten Schlussabnahme. Die Schlussabnahme wird nach der Fertigstellung, jedoch vor der Nutzung der baulichen Anlage durchgeführt. Bei der Schlussabnahme wird überprüft, ob das Vorhaben der genehmigten Ausführung entspricht und die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei der Durchführung eingehalten bzw. beachtet wurden.
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die wiederholt aufgestellt und abgebaut werden können. Hierzu zählen beispielhaft Zelte > 75 m², Bühnen >100 m² und Karusselle. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste zählen nicht zu den fliegenden Bauten.
Es bedarf, vor der erstmaligen Aufstellung bzw. Ingebrauchnahme der baulichen Anlage, grundsätzlich einer Ausführungsgenehmigung.
Im Rahmen baurechtlicher Verfahren, z.B. eines Baugenehmigungsverfahrens, können sich Grundstückseigentümer mittels Baulasten nach §§ 71 und 72 Landesbauordnung – LBO zu einem bestimmte Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.
Diese öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen sollen Genehmigungshindernisse ausräumen.
Beispiele sind Überfahrts-, Leitungs-, Stellplatz- oder Abstandsbaulasten.
Die Stadt Mannheim nimmt seit 2009 aktiv an Urban Audit, dem europäischen Städtevergleich der Europäischen Union teil. Seit 2012 stellt die Stadt Mannheim die Betreuende Stelle der KOSIS-Gemeinschaft Urban Audit, die die Datensammlung für Deutschland als Gemeinschaftsvorhaben mit den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder im Europäischen Statistischen System (ESS) betreibt.
Neben der Erhebung von objektiven Strukturdaten finden alle drei Jahre europaweite Bürgerumfragen zur Lebensqualität in der Stadt statt. Die wichtigsten Mannheimer Ergebnisse aus der Urban Audit-Bürgerumfrage 2021:
Zufriedenheit mit öffentlichen Dienstleistungen in Mannheim
BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
Auszubildende, die die notwendigen Kosten ihres Lebensunterhaltes oder ihrer Ausbildung nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf BAföG. Jeder Auszubildende kann monatlich zusätzlich 405 € dazuverdienen. Die Ausbildungsförderung wird nicht gekürzt.
Auftsiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Für ihre berufliche Aufstiegsfortbildung können Maßnahmeteilnehmer "Aufstiegs-BAföG" beantragen.