dem für die Leistungsberechtigten maßgebenden Regelsatz den tatsächlichen, kopfanteiligen Kosten der Unterkunft und Heizung.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Aufschläge.
Diesem Bedarf wird vorhandenes Einkommen bzw. einzusetzendes Vermögen gegenübergestellt.
Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen
Es gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII.
Wir beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.