Eltern haben einen Rechtsanspruch auf eine „Hilfe zur Erziehung“ für sich und für ihre Kinder, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung/Entwicklung nicht sichergestellt ist bzw. werden kann (§ 27 SGB VIII).
Kinder und Jugendliche können sich auch ohne ihre Eltern an das Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste wenden, insbesondere dann wenn sie Schutz benötigen (§ 42 SGB VIII). Sie werden von dort beraten, begleitet und ggf. vor Gefährdungen geschützt.
Ziel des Projekts „ZuwaMa – Integrationsprojekt für Zuwanderer aus Südosteuropa in Mannheim“ ist die Verbesserung der Erwerbschancen von Neuzuwanderinnen und -zuwanderern aus Bulgarien und Rumänien in den Stadtgebieten Jungbusch/Verbindungskanal und in den angrenzenden Quartieren in Mannheim. ZuwaMA zielt darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit der Teilnehmenden zu verbessern, berufliche Perspektiven zu entwickeln und nachhaltig in Arbeit zu integrieren.
Die Stadtbibliothek schult und vermittelt seit 2003 ehrenamtliche Vorlesepatinnen und Vorlesepaten an Mannheimer Kindertageseinrichtungen und Schulen. Vor einer Vermittlung steht die Teilnahme an einem Vorlesepatenseminar.