Gaststättenerlaubnisse

Wer eine Gaststätte mit Alkoholausschank führen will, braucht dazu eine Erlaubnis (Konzession). Neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers müssen auch die örtlichen Gegebenheiten der Gaststätte stimmen (z.B. hygienische Zustände, Baugenehmigung usw.) und die Betriebsart der Gaststätte muss den baurechtlichen Voraussetzungen entsprechen. Die baurechtlichen Voraussetzungen sind in erster Linie dann abzuklären, wenn die Räumlichkeiten zuvor anderweitig genutzt wurden (Nutzungsänderung).

Je nach Einzelfall sind auch Sperrzeiten, die von der gesetzlichen Regelung abweichen, festzusetzen oder besondere Auflagen zu verfügen.

Dem Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis ist Folgendes beizufügen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis Belegart „OG”
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Belegart „9”
  • Bescheinigung in Steuersachen (erhältlich beim zuständigen Finanzamt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt-/ Gemeindekasse des Wohnortes
  • Selbstauskunft aus dem Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de
  • Ausweis (Reisepass oder Personalausweis)
  • Grundrissplan mit Maßangabe
  • Nachweis über die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 Nr. 4 GastG (Anmeldung bei der IHK Mannheim)
  • Getränkekarte bzw. Getränke- und Speisekarte
  • Miet-/ Pachtvertrag oder Eigentumsnachweis
  • Handelsregisterauszug oder Gesellschaftervertrag (Kopie) bei eingetragenen oder in Gründung befindlichen Gesellschaften
Gaststättenrechtliche Gestattungen

Aus besonderen Anlässen kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen gestattet werden. Den klassischen Fall einer gaststättenrechtlichen Gestattung stellt die erleichterte Erlaubnis zur Abgabe von alkoholischen Getränken aus Anlass von Veranstaltungen oder (Straßen-)Festen dar. Darunter fallen Vereins-, Sommer-, Volksfeste und sonstige Veranstaltungen (z.B. Firmenjubiläen, Messen, Märkte, Ausstellungen), die der Allgemeinheit zugänglich sein müssen. In Betracht kommen nur vorübergehende Veranstaltungen, die in kurzen Zeitabschnitten durchgeführt werden. Die Gestattung setzt auch die Betriebszeiten fest und kann mit weiteren Auflagen versehen werden. Gestattungen können nicht erteilt werden für vorübergehende Bewirtungen, die ohne Anlass stattfinden. Eine Party, für die es keinen äußeren Anlass gibt, wäre demnach nicht genehmigungsfähig.

Hier können Sie eine Gaststättenrechtliche Gestattung beantragen.

Erlaubnis einer Außengastronomie

Außengastronomie kann auf Privatgelände oder im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden.

Wird ein Privatgrundstück genutzt, muss diese Fläche den baurechtlichen Anforderungen genügen. Für Alkoholausschank ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.

Wird eine öffentliche Verkehrsfläche in Anspruch genommen, ist für die Zeit der Bewirtschaftung eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Für Alkoholausschank ist darüber hinaus eine Gaststättenerlaubnis notwendig. Sondernutzungs- und Gaststättenerlaubnis sollten gleichzeitig beantragt werden. Dem formlosen Antrag ist eine genaue Planskizze beizufügen. Anzugeben ist außerdem, in welchen Zeitraum und zu welchen Tageszeiten die Außenbewirtschaftung stattfinden soll.

Weitere Informationen zu Sondernutzungen erhalten Sie unter:

https://www.mannheim.de/de/stadt-gestalten/verwaltung/aemter-fachbereiche-eigenbetriebe/sicherheit-und-ordnung/polizei-und-verkehrsbehoerde-veranstaltungsmanagement

 

 

 

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