Tierschutz

Der Tierschutz ist in Deutschland Staatsziel und damit im Grundgesetz verankert. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Unsere Amtstierärzte überprüfen und begutachten landwirtschaftliche, gewerbliche und private Tierhaltungen. Sie sind auch für den Tierschutz in Zoohandlungen, auf Tierbörsen und Tierschauen sowie für Zirkusbetriebe zuständig. Sie kontrollieren Tiertransporte, Ponyreitbahnen  ebenso wie gewerbliche Zuchtbetriebe.

Sie beurteilen dabei die art- und verhaltensgerechte Haltung und Unterbringung von Tieren von der Fütterung bis zum Stallklima. In Baurechtsverfahren, in denen es z.B. um Ställe geht, nimmt die Behörde zur tiergerechten Bauausführung Stellung. Zum Schutz gefährdeter Tierarten arbeitet sie mit der Artenschutzbehörde zusammen.

- Tierquälerei anzeigen
- Fundtiere
- Tote Tiere
- Genehmigungspflichtige Tätigkeiten
- Reiseverkehr mit Heimtieren
- Landwirtschaftliche Nutztiere
- Verhaltensprüfung für "Kampfhunde" beantragen
- Jagdreisen
- Tierschutzfonds
- Antragsformular zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Tierschutzfonds